Mannheimer Familienpass

Digitaler Antrag Familienpass       Zur Terminvereinbarung

Liebe Familien,

auch im Jahr 2026 wird es wieder den Mannheimer Familienpass und den Familienpass Plus geben. Aufgrund der anstehenden Neugestaltung des Familienpasses verzögern sich jedoch leider die Produktion und Verteilung der Gutscheinhefte.

Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck an der neuen Auflage für 2026. 

Sobald die neuen Familienpässe verfügbar sind, informieren wir Sie umgehend über die Webseiten der Stadt Mannheim sowie über die Medien. Von Nachfragen bei den Bürgerdiensten bitten wir in den nächsten Wochen abzusehen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und ein wenig Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team des Mannheimer Familienpasses

 


Die Stadt Mannheim bietet den Familienpass für Mannheimer Familien unabhängig von ihrem Einkommen an.

Der Familienpass soll Eltern und Kinder dazu anregen, die Freizeit gemeinsam zu gestalten und ihnen den Zugang zu den bestehenden Angeboten erleichtern.

Im Gutscheinheft des Familienpasses finden Sie Gutscheine für freie Eintritte oder Ermäßigungen für Einrichtungen und Vereine in Mannheim:
z. B. Schwimmbäder, Theaterbesuche, die Stadtparks, Museen und viele weitere Freizeitbetätigungen. 

 

 

Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Den Mannheimer Familienpass können Sie digital oder persönlich an allen Bürgerservice-Standorten beantragen. Weitere Informationen - beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten - finden Sie auf den Seiten der einzelnen Bürgerservice-Standorte.

Bei der persönlichen Vorsprache informieren Sie sich bitte vorab, ob eine Terminreservierung am Bürgerservice-Standort erforderlich ist. In dieser Übersicht finden Sie die Öffnungszeiten ohne Termin aller Bürgerservices. 
Termine können unter www.mannheim.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden.
 

Wer kann einen Mannheimer Familienpass beantragen?

1.    Mannheimer Familien und Alleinerziehende*
 

•    mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. 
•    mit mindestens einem behinderten kindergeldberechtigten Kind über 18 Jahren
•    mit mindestens einem Pflegekind unter 18 Jahren

Wichtig: das Kind muss hierzu mit einzigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz unter derselben Anschrift wie die Eltern bzw. dem Elternteil gemeldet sein.

* bei nicht miteinander verheirateten Elternteilen sollte die Beantragung grundsätzlich über die Kindesmutter erfolgen.
 

2.    Familien und Alleinerziehende, die in Mannheim wohnen und deren minderjährige Kinder
 

•    außerhalb Mannheims in Heimen oder Pflegefamilien untergebracht sind
•    sich nur phasenweise in Mannheim aufhalten und in Mannheim keinen Wohnsitz haben, sondern beim auswärts lebenden Elternteil wohnen. (z. B. nach Trennung oder Scheidung)

 

Wann ist die Beantragung eines Familienpass PLUS möglich?

Für Mannheimer Familien und Alleinerziehende die den Anspruch auf einen Mannheimer Familienpass haben und eine der aufgeführten Leistungen erhalten, ist die Ausstellung eines Familienpass PLUS möglich.
 

-    Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II
-    Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
-    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
-    Kinderzuschlag
-    Wohngeld
 

Auch für Mannheimer Pflegefamilien kann ein Familienpass PLUS ausgestellt werden, wenn das Pflegekind eines der genannten Leistungen erhält.

Wichtig: die Gutscheine aus dem Familienpass Plus können nicht von Begleitpersonen eingelöst werden. 
 

Wer steht automatisch auf dem Familienpass?

Folgende Personen müssen bei der Beantragung nicht angeben werden:
 

-    Leibliche Kinder 
-    Adoptivkinder 
-    Eltern, die miteinander verheiratet sind 

Wer muss/kann mit auf dem Familienpass eingetragen werden?

Sie können bis zu drei weitere erwachsene Personen als Begleitpersonen ohne Nachweis eintragen lassen.
 

Wer diese Personen sind, entscheiden Sie selbst.
Sie müssen den Namen, Vorname und das Geburtsdatum der einzutragenden Personen angeben.
 

Wichtig: sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, kann ein Elternteil als erwachsene Begleitperson angegeben werden.
 

Eine Änderung bzw. das Hinzufügen von Begleitpersonen nach der Beantragung ist nicht möglich!  

Eine Ausnahme ist nur der leibliche Elternteil, der noch nicht auf dem Familienpass eingetragen wurde.

 

Was müssen Sie vorlegen?

Für die Beantragung des Mannheimer Familienpasses bzw. Mannheimer Familienpass PLUS werden folgende Unterlagen benötigt:
 


Bei einer Online-Beantragung des

1.    Mannheimer Familienpass:

•    Ihre persönlichen Daten
 

Bei Bedarf:

•    Nachweis über Pflegschaftsverhältnis bei Pflegekindern
•    Schwerbehindertenausweis und Kindergeldnachweis bei volljährigen schwerbehinderten Kindern
 


2.    Mannheimer Familienpass PLUS

•    Ihre persönlichen Daten
•    aktueller Leistungsbescheid (s. Wann ist die Beantragung eines Familienpass PLUS möglich?)

 

Bei Bedarf:

•    Nachweis über Pflegschaftsverhältnis bei Pflegekindern
•    Schwerbehindertenausweis und Kindergeldnachweis bei volljährigen schwerbehinderten Kindern



Bei persönlicher Vorsprache:

•    Ausweisdokument
 

Gegebenenfalls:

•    Vollmacht und Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
•    Schwerbehindertenausweis und Kindergeldnachweis bei volljährigen schwerbehinderten Kindern
•    Nachweis über Pflegschaftsverhältnis bei Pflegekindern
•    Ihren aktuellen Leistungsbescheid für die Ausstellung des Familienpass PLUS (s. Wann ist die Beantragung eines Familienpass PLUS möglich?)

 

Bearbeitungszeit 

Bei erhöhter Nachfrage kann es zu Verzögerungen beim Versand des Familienpasses kommen.

Welche Gebühren werden fällig?

Der Mannheimer Familienpass ist gebührenfrei

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