Fischereischein


Zur Terminvereinbarung
 

Wer in Baden-Württemberg oder in einem anderen Bundesland die Fischerei ausüben will, muss einen Fischereischein besitzen. Voraussetzung für den Erwerb des Fischereiseines in Baden-Württemberg ist die erfolgreiche Teilnahme an dem Pflichtvorbereitungslehrgang und die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung/Fischerprüfung.

Nach § 16 der Landesfischereiverordnung müssen die Prüfungsteilnehmer*innen einen vom Ministerium Ländlicher Raum anerkannten Lehrgang von mindestens 30 Stunden besucht haben. Als anerkannt gelten nur Lehrgänge, die von anerkannten Lehrgangsleitern abgehalten werden.
 

Kontakt für Mannheim:

Badischer Sportfischer-Verband e.V.

Feldstr. 130
68259 Mannheim
Tel. 0621 7179430

E-Mail: info@bsfv.de


Die Anmeldung zur Fischerprüfung erfolgt in der Regel durch den Lehrgangsleiter mindestens einen Monat vor der Prüfung.
 

Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)

Personen, die das 10. Lebensjahr, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht über einen Sachkundenachweis verfügen, kann (mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten) ein Jugendfischereischein ausgestellt werden.
 

Sie müssen mit Hauptwohnsitz in Mannheim gemeldet sein. Haben Sie als Antragssteller*in keinen Hauptwohnsitz im Land, ist die Gemeinde zuständig, in deren Bezirk die Fischerei ausgeübt werden soll.
 

Mit einem Jugendfischereischein darf nur unter Aufsicht einer volljährigen Person gefischt werden, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem das 16. Lebensjahr vollendet wird.

 

Fischereischein auf Lebenszeit

Sie müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben und die für die Ausübung der Fischerei erforderliche Sachkunde nachweisen.


Der Nachweis erfolgt in der Regel durch die Vorlage eines Zeugnisses, das die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung belegt.


Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung ist die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang des Landesfischereiverbands Baden-Württemberg.

Was müssen Sie vorlegen?

Bitte bringen Sie mit:

  • Ausweisdokument (deutscher Personalausweis oder Reisepass)
  • Lichtbild
  • Sachkundenachweis (Prüfungszeugnis)

Bei Verlängerung zusätzlich:

  • Bereits ausgestellter Fischereischein

Bei Jugendfischereischeinen zusätzlich:

  • Einverständniserklärung der Eltern oder deren Stellvertreter
Welche Gebühren werden fällig?
Dienstleistung Gebühr
Jugendfischereischein 10-15 Jahre (ohne Prüfung) 15,00 Euro
Fischereischein auf Lebenszeit 30,00 Euro zuzüglich Fischereiabgabe
Abgabenzahlung 1 Jahr  12,00 Euro
Abgabenzahlung 5 Jahre 60,00 Euro
Abgabenzahlung 10 Jahre 120,00 Euro
Fischereischein für Besucher 20,00 Euro
Abgabe für Besucher  12,00 Euro
US-Fischereischein auf Lebenszeit 10,00 Euro
Zweitfertigung bei Verlust 15,00 Euro
Verlängerung Abgabe 15,00 Euro
Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Den Fischereischein können Sie an allen Bürgerservice-Standorten beantragen. Weitere Informationen beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten der einzelnen Bürgerservice-Standorte.

Termine können unter www.mannheim.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden.
 

Bitte informieren Sie sich vorab, ob eine Terminreservierung am jeweiligen Standort erforderlich ist. In dieser Übersicht finden Sie die Öffnungszeiten ohne Termin aller Bürgerservice.

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