Um die objektive Sicherheit, aber auch das subjektive Sicherheitsempfinden zu verbessern, führt die Stadt Mannheim in Kooperation mit dem Institut für Kriminologie der Universität Heidelberg seit 2012 regelmäßig Sicherheitsbefragungen durch.
die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII (beginnend ab Vollendung des 65. Lebensjahres) erreicht haben
oder
das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Wenn erforderlich, erstellt der zuständige Träger der Rentenversicherung ein Gutachten, ob auf Dauer die medizinischen Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderung vorliegen. Eine Unterhaltsprüfung findet grundsätzlich nicht statt.