Eingebettet ins malerische sächsische Elbland bietet die knapp 30.000 Einwohner zählende Stadt Riesa echten Naturgenuss, ob auf dem beidseits des Flusses verlaufenden Elbradweg, den Elbwiesen oder bei Schiffsfahrten. Als Symbol für die Kraft der Natur steht hier Europas größte gusseiserne Skulptur „Elbquelle“, kreiert von Jörg Immendorff. Historisch: das Rathaus, das aus einer mittelalterlichen Klosteranlage hervorging.
Möglich ist die Übernahme von : 1. Mitgliedsbeiträgen in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit 2. Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) 3. Teilnahme an Freizeiten
Für Kinder unter 18 Jahren maximal 15,00 € monatlich für jedes Kind!
Bitte fügen Sie dem Antragsbogen noch folgende Unterlagen bei:
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten Leistungen für Bildung und Teilhabe. Diese gibt es zusätzlich zu den monatlichen Zahlungen des Jobcenters, der Familienkasse und des Fachbereiches für Arbeit und Soziales – damit auch wirklich alle mitmachen können!
Das MigrationsFORUM bietet den Mannheimer Migrantenvereinen eine Plattform, um miteinander in Austausch zu treten, ihre Interessen zu artikulieren und nach außen zu vertreten. Etwa viermal pro Jahr kommt das MigrationsFORUM zusammen. Der Beauftragte für Migration und Integration koordiniert das Netzwerk.
Gelingende Integration bedarf der gleichberechtigten Teilhabemöglichkeiten am gesamtgesellschaftlichen Leben. Mit der gemachten Erfahrung von Partizipation entsteht ein Zugehörigkeitsgefühl zu dieser Gesellschaft. Die Förderung der Teilhabe und Chancengleichheit von Mannheimer*innen mit Migrationsbiografie und ihren Organisationen ist daher ein zentraler Wirkungsbereich des Beauftragten für Integration und Migration.
Die Stadt Mannheim erhebt für die Leerung bestimmter Behälterstandplätze einen Zuschlag. Was bedeutet das? Laut Kreislaufwirtschafts- und Gebührensatzung der Stadt Mannheim haben die Anschlusspflichtigen, das sind die Eigentümer*innen und Grundstücksberechtigten, für geeignete Behälterstandplätze zu sorgen. Sie müssen in möglichst kurzer Entfernung zum Fahrbahnrand liegen sowie frei zugänglich und ebenerdig erreichbar sein. Entsprechen die Standplätze nicht den festgelegten Anforderungen kann die Stadt verlangen, dass die Abfallbehälter am Entleerungstag entweder von den Nutzern oder einem beauftragten Hausmeisterdienst bereitgestellt und unverzüglich zurückgebracht werden. Sollen die Abfallbehälter jedoch weiterhin von den städtischen Mitarbeitenden von diesen erschwerten Standplätzen geholt werden, wird dafür ab 1. Juli 2021 ein Servicezuschlag pro Behälter erhoben.