In Mannheim liegt die Pflicht, die Gehwege zu reinigen bei den Eigentümer*innen und Besitzer*innen (bzw. Mieter*innen und Pächter*innen) von Grundstücken. Dies ist in Mannheim über die Gehwegreinigungssatzung geregelt. Das bedeutet, dass Sie als Bürger*in vor ihrer eigenen Tür kehren müssen. Was genau zu beachten ist, ist in den "Häufig gestellten Fragen zur Gehwegreinigung in Mannheim" aufgeführt.
Die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen leitet gemäß ihrer Aufgabenbeschreibung das Mannheimer Forum Inklusion und Barrierefreiheit. Dieses Gremium dient als Informationsplattform und Beteiligungsinstrument im Themenbereich Behinderung, Inklusion und Barrierefreiheit. Hier arbeiten Vertreterinnen und Vertreter von Betroffenenverbänden, Behörden, öffentlichen und privaten Unternehmen sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger zusammen.