Ein gemeinschaftliches Wohnprojekt zu gründen oder einem bestehenden beizutreten ist der Beginn einer spannenden Angelegenheit. Auf diesem Weg unterstützen wir Sie gerne. Die "Kontaktstelle" ist eine zentrale Anlaufstelle für alle, die sich für dieses Thema interessieren.
Lebensqualität ist abhängig von vielen Faktoren. Einer davon ist unzweifelhaft die Mobilität und Selbständigkeit in der eigenen Wohnung. Dies setzt ein Mindestmaß an baulicher Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut voraus. Barrierefreie-/arme Wohnungen sind daher so zu konzipieren, dass sie von jungen und alten Menschen ohne und mit körperlichen Einschränkungen (ggf. auch mit Rollstuhl) gleichermaßen genutzt werden können.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt das Thema „Wohnen“ u.a. mit einem bedarfsorientierten Förderangebot im Rahmen des Förderprogramms "Wohnungsbau Baden-Württemberg". Hier werden die Fördermittel zum Abruf bereitgestellt. Die Förderkonditionen und aus der Förderung erwachsende Verpflichtung des geförderten Objekts werden im Förderprogramm für das jeweilige Kalenderjahr geregelt.
Die L-Bank (Landeskreditbank) übernimmt im Auftrag des zuständigen Ministeriums u.a. auch die Durchführung und Abwicklung des Förderprogramms "Wohnungsbau Baden Württemberg".