Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Mannheim vom 29.6.2000 in der jeweils geltenden Fassung. Besteuert wird das Halten eines Hundes.
Die Bauakten aller nach 1945 in Mannheim errichteten oder umgebauten Gebäude werden vom MARCHIVUM verwahrt. Sämtliche etwa 200.000 Aktentitel sind in einer eigens entwickelten Datenbank erfasst und innerhalb von Sekunden abrufbar. Die Einsichtnahme in die Bauakten kann aus rechtlichen Gründen nur einem bestimmten Personenkreis gewährt werden.