Kinderarbeit ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Bei der Beschäftigung Jugendlicher sind weitreichende Bestimmungen zum Schutze ihrer Gesundheit und ihrer ungestörten Entwicklung zu beachten. Die Arbeitszeit ist für Jugendliche auf acht Stunden am Tag und fünf Tage in der Woche begrenzt. Die Gewerbeaufsicht überwacht, ob die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes eingehalten werden. Sie gibt auch Auskunft zu Fragen über die Arbeitsschutzvorschriften.