Im Einwohnermelderegister wird die Religionszugehörigkeit erfasst, wenn diese für den Verwaltungsvollzug – in diesem Fall zur Ermittlung der Kirchensteuerpflicht – notwendig ist. Im standardisierten Melderegisterabzug wird zwischen den Ausprägungen evangelisch, römisch-katholisch, sonstige und keine Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft unterschieden.
Wenn Sie ein Forderungsschreiben des Fachbereiches Arbeit und Soziales erhalten, sollten Sie umgehend reagieren. Sie ersparen sich damit Unannehmlichkeiten und vermeidbare weitere Kosten.
Informationen zum Unterhalt finden Sie in der entsprechenden Unterseite.
Besondere Leistungen (Bestattungskosten und Blindenhilfe)
Unter besonderen Voraussetzungen können Sie bei uns eine Beihilfe zu den Bestattungskosten sowie Leistungen der Blindenhilfe beantragen. Einzelheiten finden Sie in den entsprechenden Unterseiten.
Die Stadt Mannheim hat nach Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände in Baden- Württemberg im Jahre 2005 die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für Menschen mit wesentlicher Behinderung übernommen. Obgleich wichtige Rahmenbedingungen bundes- und landesrechtlich vorgegeben sind, bieten sich uns damit bedeutende kommunale Gestaltungsmöglichkeiten, die wir zur Verbesserung der Teilhabe unserer Bürgerinnen und Bürger mit wesentlicher Behinderung nutzen möchten.