Seit September 2010 wird die Stadt Mannheim bei allen Bauvorhaben, die aufgrund ihrer Größenordnung, Lage und Bedeutung für das Stadtbild prägend in Erscheinung treten, durch ein unabhängiges Sachverständigengremium aus 5 renommierten Architekten beraten. Der Gestaltungsbeirat prüft und beurteilt die ihm vorgelegten Bauvorhaben im Hinblick auf ihre städtebauliche und architektonische Qualität und ihre Auswirkung auf das Stadt- und Landschaftsbild. Dabei stehen die Gestaltungsbeiräte den Bauherren beratend zur Seite und unterstützen diese in der Anfangsphase des Entwurfs.
Ab sofort können Anträge auf Förderung von Projekten aus dem Integrationsfonds für EU-Binnenzuwanderer*innen aus Südosteuropa für das Jahr 2026 gestellt werden.
Der Mannheimer Integrationsfonds fördert seit 2013 Soforthilfen sowie Unterstützungsmaßnahmen für südosteuropäische EU-Binnenzuwanderer*innen in prekären Lagen, u.a. in den Bereichen Informationsvermittlung und Beratung für (Neu-)Zugewanderte, Sprach- und Bildungsförderung, Gesundheit, Kinder- und Jugendangebote und (quartiersbezogene) interkulturelle Begegnungsangebote.
Die bewilligten Projekte können frühestens am 01.02.2026 beginnen und müssen spätestens zum 31.12.2026 beendet sein.
Das private Nachbarschaftsrecht ist Bestandteil des Zivilrechts. Die entsprechenden Rechtsnormen finden sich im (Landes-)Gesetz über das Nachbarrecht (Nachbarrechtsgesetz). Bei Fragen zum Nachbarschaftsrecht verweisen wir daher auf die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts.
Lediglich in besonderen Fällen entfalten auch öffentlich-rechtliche Bauvorschriften eine nachbarschützende Funktion, z.B. die in der Landesbauordnung festgelegten Abstandsflächenvorschriften für Gebäude und bauliche Anlagen.