Das EU-Projekt Urban ReLeaf trägt dazu bei, Städte grüner und damit klimaresilienter zu gestalten. Gemeinsam mit der Bürgerschaft werden hierfür wertvolle Daten gesammelt, um Mannheim besser an den Klimawandel anzupassen.
Zweimal im Jahr findet in der Zentralbibliothek eine Kleidertauschparty statt, bei der man gut erhaltene Kleidungsstücke gegen andere tauschen kann - denn Tauschen statt Kaufen ist nachhaltiger und schont den Geldbeutel.
Das Pilotprojekt „Videoschutz Mannheim“ ist ein gemeinsames Projekt der Stadt Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim. In einzelnen Bereichen des öffentlichen Raums mit einer überdurchschnittlich hohen Kriminalitätsbelastung (Bahnhofsvorplatz, Alter Messplatz, Paradeplatz, Breite Straße) sind insgesamt 68 Kameras installiert.
Ziel einer Sozialen Erhaltungssatzung (auch Milieuschutzsatzung) nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist es, die Wohnbevölkerung in einem förmlich festgelegten Gebiet vor Verdrängungsprozessen zu schützen, die z.B. durch Luxusmodernisierungen oder die Umwandlung in Eigentumswohnungen entstehen und die negative städtebauliche Auswirkungen haben.
Was muss genehmigt werden?
Seit dem tt.07.2023 bedürfen Vorhaben
· zum Rückbau (auch Teilrückbau) von Wohngebäuden,
· zur baulichen Änderung an bestehendem Wohnraum (z.B. Modernisierungen, Grundrissänderungen, Teilungen und Zusammenlegungen, Dachgeschossausbauten, Balkonanbauten) oder
· zur Nutzungsänderung von Wohnraum in nicht-wohnliche Nutzungen (z.B. Wohnen zu Gewerbe oder Büro) sowie
· zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
einer Genehmigung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
Sie sind auf der Suche nach geeigneten Räumen für Ihr bürgerschaftliches Engagement? Fragen Sie doch mal bei einem Bürger- oder Kulturhaus in Ihrer Nähe nach!
Der Beförderungsdienst der Stadt Mannheim stellt schwerstgehbehinderten Personen, die wegen der Art ihrer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen können, zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben oder anderen privaten Zwecken Fahrdienstleistungen zur Verfügung. Dazu zählen z. B. Fahrten zu Theater- und Kinobesuchen, Besuchen bei Verwandten oder Bekannten, Einkäufen und vielem mehr im Stadtgebiet von Mannheim und Ludwigshafen. Fahrten zu Arztbesuchen sind allerdings ausgeschlossen.
Die Teilnahme am Beförderungsdienst ist abhängig vom Einkommen und Vermögen nach den Vorschriften des Neunten Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB IX). Gegebenenfalls ist eine Eigenbeteiligung zu leisten.