Der Gemeinderat der Stadt Mannheim hat beschlossen, die Grundsteuerhebesätze ab dem Jahr 2016 zu erhöhen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt ab 2016 416 Prozentpunkte, der für die Grundsteuer B 487 Prozentpunkte.
In den Stadtbahnen und Bussen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) ist die Fahrradmitnahme montags bis freitags ab 9:00 Uhr, samstags, sonn- und feiertags ganztägig gestattet, sofern ausreichende Platzkapazitäten vorhanden sind. Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr ist grundsätzlich keine Fahrradmitnahme möglich.
In den Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn können Fahrräder von Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen durchgehend kostenlos mitgenommen werden. Außerhalb dieser Zeiten ist für ein Fahrrad ein Kinderfahrschein zu lösen.
Ziel des Reaktionsschemas „Hass-Botschaften und verfassungswidrige Symbole im öffentlichen Raum oder auf Privatgelände“ ist es, bei der Mannheimer Stadtbevölkerung (Institutionen und Einzelpersonen) mehr Aufmerksamkeit zu generieren und Handlungssicherheit im Hinblick auf Anfeindungen von rechts zu fördern.