Sozialplanung Vorausschauende Planung und kontinuierliche Sozialberichterstattung sind für eine erfolgreiche sozialpolitische Steuerung unverzichtbar. Die Sozialplanung hat Servicefunktion für den Fachbereich Arbeit und Soziales: Steuerung und Wirkungskontrolle im Auftrag der Fachbereichsleitung Planerische Unterstützung der leistungsgewährenden Abteilungen Zudem obliegt der Sozialplanung die Geschäftsführung wichtiger Gremien:
Nachhaltigkeitsziel Nr. 16 Ziel Nr. 16: Friedliche und inklusive Gesellschaften im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und effektive, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen ausbauen.