Die Stadt Mannheim sieht das Zweckentfremdungsverbot als wichtiges Instrument, um gegen die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken vorgehen zu können.
Als Zweckentfremdung gilt grundsätzlich jede überwiegende Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken.
Sie machen sich Sorgen um ein Kind oder ein*e Jugendliche*n? Sie haben ein „ungutes“ Gefühl? Sie haben Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung in Ihrer Einrichtung, Ihrer Praxis oder im persönlichen Umfeld? Sie haben Fragen zum Thema Kinderschutz?
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