Der Migrationsbeirat ist als eigenständiges sachkundiges Gremium in der Geschäftsordnung des Gemeinderates verankert. Seine zwanzig Mitglieder werden vom Gemeinderat offiziell für die Dauer von fünf Jahren in ihr Amt berufen und üben dieses ehrenamtlich aus. In seiner Arbeit wird der Beirat von einer hauptamtlichen Geschäftsstelle unterstützt.
Seit dem Jahr 2010 wird der Migrationsbeirat nicht mehr gewählt, sondern vom Gemeinderat als Fachgremium für eine Dauer von fünf Jahren in sein Amt berufen. Aus allen Bewerber*innen wählt eine Kommission hierzu vorab 20 Personen in einem mehrstufigen Berufungsverfahren aus.
Der Mannheimer Migrationsbeirat existiert seit dem Jahr 2000. Seitdem haben sich seine Struktur, seine Tätigkeitsschwerpunkte sowie seine Rechte und Möglichkeiten der politischen Teilhabe stetig weiterentwickelt.
Wenn Nester zu eng werden verlassen viele Jungvögel diese, obwohl sie noch nicht flugfähig sind. Die Jungvögel stehen durch Bettelrufe in der Regel noch mit ihren Eltern in Verbindung. Sie werden dann weiterhin versorgt und üben das Fliegen. Scheinbar hilflose Tiere sollten zunächst an Ort und Stelle belassen und aus einem Versteck heraus ca. 2 Stunden lang beobachtet werden. Dies ermöglicht den Eltern eine ungestörte Kontaktaufnahme. Nur wenn innerhalb des Zeitraums kein Elternvogel zu entdecken ist oder wenn die Jungtiere offensichtlich gefährdet oder verletzt sind, sollte eingegriffen werden.