Mit der Klimaschutzkonzeption 2020 hat der Gemeinderat einen ambitionierten Klimakurs beschlossen mit dem Ziel: die lokale Reduktion der CO2-Emissionen bis 2020 um 40 Prozent. Die Stadt Mannheim setzt sich unter dem Motto „MANNHEIM AUF KLIMAKURS“ wirksam für mehr Klimaschutz ein und will die energie- und klimaschutzpolitischen Maßnahmen strategisch bündeln und deutlich sichtbar machen.
Die Abteilung Klimaschutz trägt dem ganzheitlichen Ansatz der Klimaschutzstrategie „MANNHEIM AUF KLIMAKURS” Rechnung und engagiert sich für die stadtweite Koordinierung und Realisierung von Klimaschutzprojekten.
Die Klimaschutzagentur Mannheim ist die zentrale Anlaufstelle rund ums Energiesparen und den Klimaschutz für alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine und Kirchen in Mannheim. Die Klimaschutzagentur Mannheim ist als gemeinnützige GmbH eine städtische Gesellschaft mit 51 % Stadtbeteiligung und wird gefördert vom Umweltministerium Baden-Württemberg.
Gewerbliche Arbeitsprozesse, bei denen dauerhaft Emissionen entstehen, und Anlagen mit potenziellen Gefahren müssen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt werden.
Die Veranstaltungen – Tourismus – Marketing: Mannheim erleben GmbH betreut alle Wochenmärkte im Stadtgebiet, deren Flaggschiff der Hauptmarkt in der Mannheimer Innenstadt mit rund 100 zugelassenen Händlern ist. Mit dem Alten Rathaus, dem Brunnendenkmal und dem historisch gestalteten Marktplatz selbst als Kulisse finden Sie hier einen der schönsten Wochenmärkte in Deutschland.
Lärm kann uns belasten und die Gesundheit beeinträchtigen – von Gereiztheit und Konzentrationsproblemen bis hin zu Gehör- oder Herz-Kreislaufproblemen bei dauerhafter Belastung.
Geruchsbelästigungen können aus ganz unterschiedlichen Quellen stammen. Dazu zählen unter anderem Chemieanlagen, Lebensmittelbetriebe, Abfallbehandlungsanlagen, Küchen von Gaststätten, der Kraftfahrzeugverkehr, Hausbrände, aber auch landwirtschaftliche Tätigkeiten.
Dem Boden wurde lange Zeit keine besondere Aufmerksamkeit zuteil. Dies lag wohl daran, dass die Verschmutzung des Bodens nicht so schnell sichtbar wird wie die von Wasser oder Luft und dementsprechend von der Öffentlichkeit nicht in gleichem Maße wahrgenommen wurde.
Die Untere Bodenschutzbehörde sorgt für die Umsetzung der gesetzlichen Regelwerke zum Bodenschutz.
Wichtige Schwerpunktthemen der Bodenschutzbehörde:
Wer einen Grundwasserbrunnen errichten will, muss zunächst eine wasserrechtliches Erlaubnisverfahren durchführen. Eine Ausnahme bilden Brunnen, die für die Gartenbewässerung bestimmt sind. Hier muss lediglich die Niederbringung der Bohrung wasserrechtlich genehmigt werden.
Zur Bestimmung der Brunnentiefe benötigen Sie Kenntnisse über die Schwankungen des Grundwasserspiegels im Bereich des geplanten Brunnens. Maßgeblich ist dafür der niedrigste Grundwasserstand. Der Grundwasserstand kann bei Frau Schölch-Ighodaro erfragt werden.