Die Mütter und Väter der deutschen Verfassung haben es ins Grundgesetz geschrieben: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, so beschreibt es der Artikel 20 GG. Übrigens kam mit Carlo Schmid einer der Begründer des Grundgesetzes aus Mannheim.
Wer wissen will, wie diese Grundsätze im Alltag einer Stadt aussehen, findet hier im Portal der Stadt Mannheim alle wesentlichen Informationen. Die lassen sich mit dem gedachten Bild einer „Demokratie-Pyramide“ gut darstellen.
Für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung oder einem besonders hohen und umfassenden sonderpädagogischen Förderbedarf steht ein ausgebautes differenziertes Schulwesen mit optimalen sonderpädagogischen Angeboten zur Verfügung.
Die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (Geld-, Warenspielgeräte) ist an zwei Genehmigungen gebunden: eine persönliche Automatenaufstellererlaubnis und eine Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes.
Die Einschulungsuntersuchung wird in zwei Schritten durchgeführt. Schritt 1 dient zum einen der Feststellung und Beurteilung von gesundheitlichen Einschränkungen und Entwicklungsverzögerungen mit dem Ziel, rechtzeitig notwendige Fördermaßnahmen einzuleiten, zum anderen der präventiven gesundheitlichen Beratung von Kindern und Eltern. Schritt 2 prüft, ob besondere medizinische Bedarfe des Kindes beim Schulbesuch berücksichtigt werden müssen.
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst bietet jeden Dienstag (außer in den Schulferien) eine regelmäßige Schulsprechstunde an.
Die Sprechstunde ist grundsätzlich offen – aus organisatorischen Gründen bitten wir aber um telefonische Voranmeldung. Die Beratung erfolgt durch Ärzt*innen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen!
Allen Mannheimer Familien wird in den ersten Lebenswochen des Kindes ein Besuch durch eine im Gesundheitsamt beschäftigte Kinderkrankenschwester angeboten.
In der Arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit Mannheim (AGZ MA) arbeiten der Fachbereich Gesundheit (zahnärztlicher Dienst), die gesetzlichen Krankenkassen sowie Vertreter der niedergelassenen Zahnärzte/Zahnärztinnen in Mannheim zusammen, um einheitliche Maßnahmen der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe durchzuführen. Dazu werdenbesonders in Kindertageseinrichtungen und Schulen vielfältige Aktivitäten zur Förderung der Zahngesundheit bei Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr durchgeführt.
Die Fülle der Angelegenheiten, mit der sich das Gremium „Gemeinderat“ in einer Großstadt zu befassen hat, ist ohne die unterstützende Arbeit in den rätlichen Ausschüssen nicht zu bewältigen. Von den zehn in Mannheim eingerichteten Ausschüssen seien beispielhaft der Ausschuss für Umwelt und Technik, der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Bildung und Gesundheit sowie der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Soziales genannt. Wie schon aus den Namen zu ersehen ist, widmet sich jeder Ausschuss einem bestimmten Themen- bzw. Zuständigkeitsbereich.