Sind Sie pflegebedürftig und leben im eigenen Haushalt, wird zunächst geprüft, ob und inwieweit mit unterstützenden Maßnahmen die Versorgungssituation zu Hause erhalten werden kann.
Dann, wenn eine Versorgung im Haushalt nicht mehr möglich ist und die Leistungen der Pflegekasse (siehe „Pflege im eigenen Haushalt“), sowie das eigene Vermögen und Einkommen nicht ausreichen, um die Pflegeheimkosten zu bezahlen, können Sie Leistungen bei uns beantragen.
dem für die Leistungsberechtigten maßgebenden Regelsatz den tatsächlichen, kopfanteiligen Kosten der Unterkunft und Heizung.
Darüber hinaus gibt es bestimmte Aufschläge.
Diesem Bedarf wird vorhandenes Einkommen bzw. einzusetzendes Vermögen gegenübergestellt.
Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen
Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII.
Wir beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Der Abfallkalender bietet einen Überblick über die Abholtermine für Rest- und Biomüll, für Papier und Wertstoffe, Grünabfälle und Weihnachtsbäume. Der Stadtraumservice Mannheim stellt ab Anfang 2024 auf den digitalen Abfallkalender per App oder online um.
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Wir übernehmen die Kosten zur Weiterführung Ihres Haushalts, wenn - Sie bisher die leitende und ordnende Funktion im Haushalt innehatten, - Sie vorübergehend dazu nicht mehr in der Lage sind (zum Beispiel bei einem Krankenhaus- oder Kuraufenthalt), - keine anderen Haushaltangehörigen den Haushalt für Sie führen können - und keine Ansprüche (zum Beispiel bei der Krankenkasse, Rentenversicherung oder Unfallversicherung).