Alle 5 Jahre werden die 48 Mitglieder des Mannheimer Gemeinderates der von den Bürgern der Stadt gewählt. Wichtigste Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Kommunalwahlen sind die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), das Kommunalwahlgesetz (KomWG), die Kommunalwahlordnung (KomWO) sowie die Gemeinsamen Hinweise des Innenministeriums und der Landeswahlleiterin zur Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen und der Europawahl am 25. Mai 2014 (KomEuWHinweise).
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt. Es gibt kein einheitliches Verfahren für die Wahl des Europäischen Parlaments in Europa. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für die Europawahl in der Bundesrepublik Deutschland sind das Europawahlgesetz (EuWG) und die Europawahlordnung (EuWO).
Wahlvorschläge können von Parteien und sonstigen mitgliedschaflich organisierten Vereinigungen eingereicht werden. Gewählt werden Listen für einzelne Bundesländer oder gemeinsame Listen für alle Länder.
Jugendhilfe im Strafverfahren im Haus des Jugendrechts
Das Haus des Jugendrechts Mannheim ist für Straftaten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden zuständig. In diesem arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe im Strafverfahren behördenübergreifend unter einem Dach.
Die Mannheimer Grundsätze zur Integrationspolitik formulieren das integrationspolitische Selbstverständnis der Stadt Mannheim und bilden einen verbindlichen Orientierungsrahmen für die Ausrichtung ihres integrationspolitischen Handelns. Sie wurden gemeinsam mit Vertreter*innen des Migrationsbeirates und Mannheimer Migrantenorganisationen erarbeitet und 2009 vom Gemeinderat beschlossen.
Kinder- und Jugendschutz ist die zusammenfassende Bezeichnung für Angebote und Aktivitäten zum Schutz von jungen Menschen gegen alle Einflüsse, die auf ihre Gesundheit und Entwicklung negativ einwirken können. Der Kinder- und Jugendschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die in Kooperation mit der Polizei, den Schulen, dem Sozialen Dienst und anderen Einrichtungen und Institutionen wahrgenommen wird.
In den Ferien bieten die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Jugendförderung des Jugendamts jedes Jahr ein abwechslungsreiches Programm mit Ausflügen, Projekten und Spielaktionen an. Kinder und Jugendliche können Ferienangebote in den Jugendhäusern besuchen und an den Sommerferienangeboten der Jugendförderung teilnehmen.
Die Sitzung des 19. Gestaltungsbeirats findet am
Donnerstag, den 15. Mai 2014 im Friedrich-Walther-Saal im Erdgeschoss des Collini-Centers, Collini-Str. 1 statt.
Die Beratung der öffentlichen Hochbauprojekte beginnt ab 13.00 Uhr.
Das Sachgebiet Kinder- und Jugendbildung der Jugendförderung deckt ein weites Themenspektrum als Querschnittsaufgabe der Jugendarbeit ab. Die Grundlage findet die Jugendarbeit im § 11 des SGB VIII. Darin wird deutlich, dass die Jugendarbeit einen eigenen Bildungsauftrag hat und somit entscheidend dazu beiträgt, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung gefördert und unterstützt werden.
Der Gemeindewahlausschuss für den Bürgerentscheid hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.09.2013 das endgültige Ergebnis des Bürgerentscheids am 22.09.2013 festgestellt.