In einem Jahr nehmen zahlreiche Sportlerinnen und Sportler aus Mannheimer Vereinen erfolgreich an nationalen und internationalen Wettbewerben teil.
Die Stadt Mannheim und der Sportkreis Mannheim e.V. würdigen die Leistungen und das Engagement der Aktiven und Funktionäre im Rahmen einer Sportlerehrung.
Mannheim ist eine weltoffene, multikulturell geprägte Stadt, in der Filmteams generell willkommen sind. Neben den zwei Flüssen Rhein und Neckar prägen Industriekultur, Barock sowie Szeneviertel wie der Jungbusch das urbane Stadtbild.
Mannheimer sind offen, tolerant und gastfreundlich, daher stehen Bürger und Verwaltung Filmproduktionen wohlwollend gegenüber. Autoren entdecken hier spannende Geschichten und Filmteams schöne und interessante Motive.
Die Abteilung Verbraucherschutz ist die behördliche Interessensvertretung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Im Zentrum all ihrer Aktivitäten steht das Verbraucherinteresse, beim Konsum von Waren und Dienstleistungen keinen gesundheitlichen oder sonstigen Schaden zu nehmen. Damit gewährleistet sie auch den fairen Wettbewerb unter den Anbietern von Waren und Dienstleistungen.
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit ist die Stadt Mannheim als Fundbehörde zuständig. Sie nimmt Fundtiere entgegen und veranlasst die artgerechte Unterbringung.
Als Tiere im Reiseverkehr werden Tiere bezeichnet, die der Tierhalter/Tierbesitzer bei einer Reise mitführt und die nicht zur Veräußerung (z.B. Verkauf oder anderweitige Abgabe) vorgesehen sind, soweit es sich in der Regel um nicht mehr als 5 Tiere handelt. Betroffen von den unten stehenden Regelungen sind vor allem Urlaubsreisende, aber auch Übersiedler.
Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere artgerecht untergebracht und gepflegt werden. Es ist besonders verboten, Tiere zu quälen, oder ohne vernünftigen Grund zu töten. Wenn Sie solche Verstöße beobachten, sollten Sie dies anzeigen.
Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung kümmert sich u.a. um herrenlose tote Haustiere, die im öffentlichen Raum aufgefunden werden und deren Besitzer nicht direkt ermittelt werden kann sowie um größere tote Wildtiere, die im öffentlichen Raum aufgefunden werden.
Das Bestehen der Verhaltensprüfung für Kampfhunde ist für zwei verschiedene Verfahren Voraussetzung: für die Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes sowie zur Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft.