Die Abgeordneten des Landtages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von allen Wahlberechtigten für jeweils 5 Jahre gewählt. Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Landtagswahl sind die Verfassung des Landes Baden-Württemberg (LV), das Landtagswahlgesetz (LWG), die Landeswahlordnung (LWO) und das Landeswahlprüfungsgesetz (LWPrG).
Das Dashboard der Kommunalen Statistikstelle der Stadt Mannheim ermöglicht einen schnellen Überblick über wesentliche Strukturen der Stadt und ihrer Stadtbezirke und Stadtteile. Hier können Sie interaktiv zwischen den verschiedenen Raumebenen wechseln und alle Daten herunterladen.
Das Stadtgebiet ist in 17 Bezirke aufgeteilt. Für jeden Stadtbezirk bestellt der Gemeinderat einen aus 12 Mitgliedern bestehenden Bezirksbeirat, der den Gemeinderat und die Verwaltung in wichtigen Angelegenheiten seines Stadtbezirks berät.