Bei kleineren und größeren Bauvorhaben stellt sich oft die Frage: Brauche ich hierfür eine Genehmigung und wenn ja, welche? Generell gilt, dass in der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) genau geregelt ist, welche Vorhaben einer Genehmigung bedürfen und welche nicht. Andere Regelungen können in den Gebieten eines gültigen Bebauungsplans oder in Gebieten mit Veränderungssperre gelten.
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Pro Jahr hat jeder private Haushalt die Möglichkeit, Sperrmüll entweder zweimal bei einer Menge bis zu 4 m³ oder einmal bei bis zu 8 m³ kostenlos abholen zu lassen. Der Sperrmüll ist spätestens am Abholtag bis 6.30 Uhr, frühestens am Vortag ab 19.00 Uhr am Gehwegrand einer Fahrbahn bereitzustellen.