Politik & Verwaltung -

Rechtzeitige Rücksendung bei Briefwahl

Bürgerinnen und Bürger, die bei der Landtagswahl 2026 per Briefwahl wählen möchten, dürfen die rechtzeitige Rücksendung des Wahlbriefs nicht verpassen. Nur Wahlbriefe, die bis zum Wahlsonntag, 8. März 2026, 18 Uhr im Rathaus eingehen, können in der Auszählung berücksichtigt werden. Wer spät dran ist, kann seine Wahlpost auch noch am Wahltag bis 18 Uhr ausschließlich in den Hausbriefkasten des Rathauses E 5 einwerfen. Andere Briefkästen der Stadtverwaltung sind nicht zulässig. Die Wahlhelfenden in den Wahllokalen dürfen keine Wahlbriefe annehmen. Wahlberechtigte können mit ihrem Wahlschein in den Briefwahlunterlagen aber auch in jedem Wahllokal ihres Wahlkreises an der Urnenwahl teilnehmen.

Der Briefwahlantrag ist wie gewohnt auf der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt. Noch bequemer geht es nur mit dem Online-Briefwahlantrag auf www.mannheim.de/wahlen oder mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte dies unverzüglich beim Wahlbüro unter 0621/293-9566 überprüfen lassen, da andernfalls die Gefahr besteht, dass nicht gewählt werden darf.

Wahlbüro 
Das Wahlbüro wird wieder als Lehrbetrieb mit den Verwaltungsauszubildenden der Stadt Mannheim geführt und hilft bei allen Fragen rund um die Wahl. Nur Wahlempfehlungen gibt es keine. Die Postanschrift lautet: Stadt Mannheim – Wahlbüro, 68119 Mannheim. Telefon: 0621/293-9566. 
Die Öffnungszeiten des Wahlbüros im Rathaus E 5 sind: 
bis 27. Februar 2026: Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr, Donnerstag bis 18 Uhr 
2. bis 6. März 2026: Montag bis Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag bis 15 Uhr. Informationen im Internet unter www.mannheim.de/wahlen.

Neuerungen bei der Landtagswahl
Am 8. März 2026 dürfen die Wahlberechtigten in Baden-Württemberg erstmals mit zwei Stimmen über die Zusammensetzung des Landtags in Stuttgart entscheiden. Mit der Erststimme wird eine Wahlkreiskandidatin bzw. ein Wahlkreiskandidat direkt gewählt, mit der Zweitstimme eine Partei. Diese Stimme ist maßgebend für die Verteilung der Sitze insgesamt auf die einzelnen Parteien. Darüber hinaus dürfen bei dieser Landtagswahl zum ersten Mal 16- und 17-Jährige wählen, während das Wahlalter in der Vergangenheit noch bei 18 Jahren lag.

Wahlinfo-App
Die Wahlinfo-App der Stadt Mannheim informiert über grundlegende und aktuelle Themen, erinnert mithilfe von Push-Nachrichten an wichtige Termine und beantwortet viele Fragen, wie zum Beispiel: Wann findet die Wahl statt? Wie kann ich per Briefwahl wählen? Was, wenn ich kurz vor der Wahl umziehe? Wie lauten die amtlichen Endergebnisse? Die barrierearme Anwendung ist für Android und iOS erhältlich.

Globale Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen

Piktogramm 16 Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

Erfahren Sie mehr über die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen

Strategische Ziele der Stadt

  • Piktogramm Demokratie, Engagement und Beteiligung

    Mannheim zeichnet sich durch eine starke Stadtgesellschaft und gutes Verwaltungshandeln aus. Die Mannheimerinnen und Mannheimer nutzen überdurchschnittlich engagiert die Möglichkeiten, sich in demokratischen und transparenten Prozessen an der Entwicklung ihrer Stadt zu beteiligen.

Erfahren Sie mehr über die strategischen Ziele der Stadt

Medien