Livemusikförderung 2025
Das siebte Jahr in Folge können sich Mannheimer Musikclubs und Musikinitiativen, die kontinuierlich als Veranstalter von Livemusik-Konzerten in Mannheim agieren, beim Kulturamt der Stadt Mannheim für eine Livemusikförderung bewerben. Zugangsvoraussetzung ist u.a. eine Mindestanzahl von acht richtlinienkonformen Livemusik-Veranstaltungen im Vorjahr.
Antragsberechtigt ist, wer einen ganzjährigen Spielbetrieb in Mannheim von mindestens einem Jahr vor der Antragsstellung nachweisen kann, überwiegend Unterhaltungsmusik im Sinne der GEMA anbietet, mindestens acht Live-Konzerte im Jahr veranstaltet, die dem GEMA-Tarif U-K, U-V & E, Tarif M-CD & M-V zuzuordnen sind und dessen Location eine maximale Besucherkapazität von 1.000 Personen nicht übersteigt. Berücksichtigung finden ausschließlich Konzerte, bei denen die auftretenden Künstler*innen mehrheitlich eigenschöpferische Inhalte, wie Kompositionen und Improvisationen, live präsentieren.
Das Konzept der Livemusikförderung entstand vor der Corona-Pandemie zur Unterstützung der Mannheimer Musikinitiativen und Musikszene. Mit der Förderung werden Livemusikspielstätten als wichtige kulturelle Begegnungsorte in der Unesco City of Music Mannheim nachhaltig gestärkt.
.
Alle Informationen zu dem Bewerbungsverfahren, zu den Förderrichtlinien und die dazugehörigen Formulare sind auf der Website des Kulturamts veröffentlicht:
https://www.mannheim.de/livemusik-foerderung
Ansprechpartnerin Livemusikförderung im Kulturamt Mannheim: Larissa Bode | Ansprech-partnerin für Musik | Kulturamt | E 4, 6 | 68159 Mannheim | (0621) 293 – 3791 | lari-ssa.bode@mannheim.de