Gebühren für Kinderbetreuung

Im Sachgebiet Gebühren für Tageseinrichtungen für Kinder lassen sich Beratungen der Bürgerinnen und Bürger in der Regel auch telefonisch umsetzen. Deshalb wird aufgrund der aktuellen Corona-Problematik die Beratung ab 18.03.2020 bis auf Weiteres auf telefonische Beratung umgestellt. In Ausnahmefällen, in denen sich herausstellt, dass ein Sachverhalt am Telefon wieder Erwarten nicht geklärt werden kann, kann ergänzend zum Telefonat ein persönlicher Beratungstermin vereinbart werden. Unterlagen, die Sie abgeben möchten, übersenden Sie bitte per Post oder Mail.

Wir danken für Ihr Verständnis!

 

Für den Besuch der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Mannheim werden Benutzungsgebühren erhoben.

Betreuungsgebühren ab dem 01.September 2019

Die Stadt Mannheim fördert Mannheimer Familien im Bereich Erziehung, Bildung und Betreuung durch eine finanzielle Beteiligung in Form einer Gebührenreduzierung. Diese gilt für alle Kindergartenangebote, sofern das Kind drei Jahre alt und in Mannheim mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Die Betreuungsgebühr wird in diesen Fällen um maximal 105€ reduziert, näheres ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

Betreuungsgebühren ab dem 01.09 2019 in €
 

1-Kind-

Haushalt

2-Kind-

Haushalt

3-Kind-

Haushalt

4-Kind-

Haushalt

und mehr

GRUNDANGEBOTE

Kindergarten RG

105

            79

           53

            18

nach Gebührenreduzierung

0              0             0              0
 

Kindergarten VÖ

                131             99            66             22

nach Gebührenreduzierung

                 26              0             0              0
 

Krippe VÖ

                305            229           153             76

GANZTAGESANGEBOTE

Kindergarten GT

                230            174           116            39

nach Gebührenreduzierung

                125              69            11             0
 

Krippe GT

                364            273           182            91

SCHULKINDBETREUUNG

Hort Kinderhaus

               175           134            88            28

Hort KinderhausTeilzeit

(12 Tage/Monat)

               140           108            70            22

                   RG = Regelkindergarten, VÖ = Verlängerte Öffnungszeit, GT = Ganztagesangebot

 

 

Betreuungsgebühren ab dem 01.09 2023 in €
 

1-Kind-

Haushalt

2-Kind-

Haushalt

3-Kind-

Haushalt

4-Kind-

Haushalt

und mehr

GRUNDANGEBOTE

Kindergarten RG

105

            79

           53

            18

nach Gebührenreduzierung

0              0             0              0
 

Kindergarten VÖ

                143             108            72             24

nach Gebührenreduzierung

                 38              3             0              0
 

Krippe VÖ

                334            251           168             83

GANZTAGESANGEBOTE

Kindergarten GT

                252            191           127            43

nach Gebührenreduzierung

                147             86            22             0
 

Krippe GT

                399            299           199           100

SCHULKINDBETREUUNG

Hort Kinderhaus

               192           147            96            31

Hort KinderhausTeilzeit

(12 Tage/Monat)

               153           118            77            24

RG = Regelkindergarten, VÖ = Verlängerte Öffnungszeit, GT = Ganztagesangebot

 

Weitere Informationen sind enthalten in der

Durch das Inkrafttreten des Gute-Kita-Gesetzes und des Starke-Familien-Gesetzes ergeben sich Änderungen bezüglich der Gebühren. Familien, die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes erhalten, wird ab dem 01.08.2019 die Betreuungsgebühr in voller Höhe erlassen.

Familien, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, müssen ab dem 01.08.2019 keinen Eigenanteil mehr für das Mittagessen bezahlen.

Aufgrund dieser Gesetzesänderung hat der Gemeinderat am 23.07.2019 die Änderung der Satzung über die Benutzungsgebühren für die Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Mannheim sowie der Satzung über die Entlastung von Familien bei Kinderbetreuungskosten beschlossen.

In besonderen Lebenslagen (z.B. bei Arbeitslosigkeit) können die Kosten für die Betreuung teilweise oder ganz von der Förderung Kindertagesbetreuung übernommen werden.