Gebühren für Kinderbetreuung
Im Sachgebiet Gebühren für Tageseinrichtungen für Kinder lassen sich Beratungen der Bürgerinnen und Bürger in der Regel auch telefonisch umsetzen. Deshalb wird aufgrund der aktuellen Corona-Problematik die Beratung ab 18.03.2020 bis auf Weiteres auf telefonische Beratung umgestellt. In Ausnahmefällen, in denen sich herausstellt, dass ein Sachverhalt am Telefon wieder Erwarten nicht geklärt werden kann, kann ergänzend zum Telefonat ein persönlicher Beratungstermin vereinbart werden. Unterlagen, die Sie abgeben möchten, übersenden Sie bitte per Post oder Mail.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Für den Besuch der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Mannheim werden Benutzungsgebühren erhoben.
Betreuungsgebühren ab dem 01.September 2019
Die Stadt Mannheim fördert Mannheimer Familien im Bereich Erziehung, Bildung und Betreuung durch eine finanzielle Beteiligung in Form einer Gebührenreduzierung. Diese gilt für alle Kindergartenangebote, sofern das Kind drei Jahre alt und in Mannheim mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Die Betreuungsgebühr wird in diesen Fällen um maximal 105€ reduziert, näheres ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:
1-Kind- Haushalt |
2-Kind- Haushalt |
3-Kind- Haushalt |
4-Kind- Haushalt und mehr |
|
---|---|---|---|---|
GRUNDANGEBOTE |
||||
Kindergarten RG |
105 |
79 |
53 |
18 |
nach Gebührenreduzierung |
0 | 0 | 0 | 0 |
Kindergarten VÖ |
131 | 99 | 66 | 22 |
nach Gebührenreduzierung |
26 | 0 | 0 | 0 |
Krippe VÖ |
305 | 229 | 153 | 76 |
GANZTAGESANGEBOTE |
||||
Kindergarten GT |
230 | 174 | 116 | 39 |
nach Gebührenreduzierung |
125 | 69 | 11 | 0 |
Krippe GT |
364 | 273 | 182 | 91 |
SCHULKINDBETREUUNG |
||||
Hort Kinderhaus |
175 | 134 | 88 | 28 |
Hort KinderhausTeilzeit(12 Tage/Monat) |
140 | 108 | 70 | 22 |
RG = Regelkindergarten, VÖ = Verlängerte Öffnungszeit, GT = Ganztagesangebot
1-Kind- Haushalt |
2-Kind- Haushalt |
3-Kind- Haushalt |
4-Kind- Haushalt und mehr |
|
---|---|---|---|---|
GRUNDANGEBOTE |
||||
Kindergarten RG |
105 |
79 |
53 |
18 |
nach Gebührenreduzierung |
0 | 0 | 0 | 0 |
Kindergarten VÖ |
143 | 108 | 72 | 24 |
nach Gebührenreduzierung |
38 | 3 | 0 | 0 |
Krippe VÖ |
334 | 251 | 168 | 83 |
GANZTAGESANGEBOTE |
||||
Kindergarten GT |
252 | 191 | 127 | 43 |
nach Gebührenreduzierung |
147 | 86 | 22 | 0 |
Krippe GT |
399 | 299 | 199 | 100 |
SCHULKINDBETREUUNG |
||||
Hort Kinderhaus |
192 | 147 | 96 | 31 |
Hort KinderhausTeilzeit(12 Tage/Monat) |
153 | 118 | 77 | 24 |
RG = Regelkindergarten, VÖ = Verlängerte Öffnungszeit, GT = Ganztagesangebot
Weitere Informationen sind enthalten in der
- Satzung über die Benutzungsgebühren für die Tageseinrichtungen
für Kinder der Stadt Mannheim - Satzung über die Entlastung von Familien bei Kinderbetreuungskosten
Durch das Inkrafttreten des Gute-Kita-Gesetzes und des Starke-Familien-Gesetzes ergeben sich Änderungen bezüglich der Gebühren. Familien, die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes erhalten, wird ab dem 01.08.2019 die Betreuungsgebühr in voller Höhe erlassen.
Familien, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, müssen ab dem 01.08.2019 keinen Eigenanteil mehr für das Mittagessen bezahlen.
Aufgrund dieser Gesetzesänderung hat der Gemeinderat am 23.07.2019 die Änderung der Satzung über die Benutzungsgebühren für die Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Mannheim sowie der Satzung über die Entlastung von Familien bei Kinderbetreuungskosten beschlossen.
In besonderen Lebenslagen (z.B. bei Arbeitslosigkeit) können die Kosten für die Betreuung teilweise oder ganz von der Förderung Kindertagesbetreuung übernommen werden.