Kostenbeiträge für die Kinderbetreuung

Im Sachgebiet Gebühren für Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Mannheim beraten wir Sie gerne telefonisch. Sollte in Ausnahmefällen ein persönlicher Beratungstermin notwendig sein, bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung. Unterlagen, die Sie abgeben möchten, übersenden Sie uns ganz einfach per Post oder Mail, bitte geben Sie - sofern vorhanden - das Kassenzeichen an.

Wir danken für Ihr Verständnis!

 

Für den Besuch der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Mannheim werden Kostenbeiträge für die Betreuung erhoben.

Kostenbeiträge für die Betreuung ab dem 01. September 2025

Die Stadt Mannheim fördert Mannheimer Familien im Bereich Erziehung, Bildung und Betreuung durch eine finanzielle Beteiligung in Form einer Kostenbeitragsreduzierung. Diese gilt für alle Kindergartenangebote, sofern das Kind drei Jahre alt und in Mannheim mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Der Kostenbeitrag für die Betreuung wird in diesen Fällen um maximal 105€ reduziert, näheres ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

Kostenbeitrag für die Betreuung ab 01. September 2025 

 

 1-Kind-Haushalt2-Kind-Haushalt3-Kind-Haushalt4-Kind-Haushalt und mehr
Grundangebote:    
     
Kiga RG    
Kostenbeitrag für die Betreuung116885920
Nach Kostenbeitragsreduzierung11000

 

Kiga VÖ

    
Kostenbeitrag für die Betreuung1581208027
Nach Kostenbeitragsreduzierung531500

 

Krippe VÖ

    
Kostenbeitrag für die Betreuung37027818692
     
     
Ganztagesangebote:

 

 

   
Kiga GT    
Kostenbeitrag für die Betreuung27921214148
Nach Kostenbeitragsreduzierung174107360

 

Krippe GT

    
Kostenbeitrag für die Betreuung442331220111
     
Schulkindbetreuung:    

 

Hort KiHs

    
Kostenbeitrag für die Betreuung21316310634

 

Hort KiHs Teilzeit

(12 Tage/Monat)

    
Kostenbeitrag für die Betreuung1701318526

 

RG = Regelkindergarten, VÖ = Verlängerte Öffnungszeit, GT = Ganztagesangebot, KiHs = Kinderhaus

Kostenbeitrag für die Betreuung ab 01. Januar 2026 

 

 

1-Kind-Haushalt

2-Kind-Haushalt

3-Kind-Haushalt

4-Kind-Haushalt und mehr

Grundangebote:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kiga RG

 

 

 

 

Kostenbeitrag für die Betreuung

116

88

59

20

Nach Kostenbeitragsreduzierung

46

18

0

0

 

Kiga VÖ

 

 

 

 

Kostenbeitrag für die Betreuung

158

120

80

27

Nach Kostenbeitragsreduzierung

88

50

10

0

 

Krippe VÖ

 

 

 

 

Kostenbeitrag für die Betreuung

379

287

195

101

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ganztagesangebote:

 

 

 

 

 

Kiga GT

 

 

 

 

Kostenbeitrag für die Betreuung

279

212

141

48

Nach Kostenbeitragsreduzierung

209

142

71

0

 

Krippe GT

 

 

 

 

Kostenbeitrag für die Betreuung

451

340

229

120

 

 

 

 

 

Schulkindbetreuung:

 

 

 

 

 

Hort KiHs

 

 

 

 

Kostenbeitrag für die Betreuung

213

163

106

34

 

Hort KiHs Teilzeit

(12 Tage/Monat)

 

 

 

 

Kostenbeitrag für die Betreuung

170

131

85

26

 

RG = Regelkindergarten, VÖ = Verlängerte Öffnungszeit, GT = Ganztagesangebot, KiHs = Kinderhaus

Kostenbeitrag für die Betreuung ab 01. September 2026 

 

 

1-Kind-Haushalt

2-Kind-Haushalt

3-Kind-Haushalt

4-Kind-Haushalt und mehr

Grundangebote:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kiga RG

 

 

 

 

Kostenbeitrag für die Betreuung

128

97

65

22

Nach Kostenbeitragsreduzierung

93

62

30

0

 

Kiga VÖ

 

 

 

 

Kostenbeitrag für die Betreuung

174

132

88

30

Nach Kostenbeitragsreduzierung

139

97

53

0

 

Krippe VÖ

 

 

 

 

Kostenbeitrag für die Betreuung

417

316

215

111

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ganztagesangebote:

 

 

 

 

 

Kiga GT

 

 

 

 

Kostenbeitrag für die Betreuung

307

233

155

53

Nach Kostenbeitragsreduzierung

272

198

120

18

 

Krippe GT

 

 

 

 

Kostenbeitrag für die Betreuung

496

374

252

132

 

 

 

 

 

Schulkindbetreuung:

 

 

 

 

 

Hort KiHs

 

 

 

 

Kostenbeitrag für die Betreuung

234

179

117

37

 

Hort KiHs Teilzeit

(12 Tage/Monat)

 

 

 

 

Kostenbeitrag für die Betreuung

187

144

94

29

 

 

 

 

 

 

RG = Regelkindergarten, VÖ = Verlängerte Öffnungszeit, GT = Ganztagesangebot, KiHs = Kinderhaus

 

Weitere Informationen sind enthalten in der

Durch das Inkrafttreten des Gute-Kita-Gesetzes und des Starke-Familien-Gesetzes ergeben sich Änderungen bezüglich der Kostenbeiträge. Familien, die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes erhalten, wird seit dem 01.08.2019 der Kostenbeitrag für die Betreuung in voller Höhe erlassen.

Familien, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, müssen seit dem 01.08.2019 keinen Eigenanteil mehr für das Mittagessen bezahlen.

In besonderen Lebenslagen (z.B. bei Arbeitslosigkeit) können die Kosten für die Betreuung teilweise oder ganz von der Förderung Kindertagesbetreuung übernommen werden.