SEPA-Basislastschriftmandat

Sofern Sie einer wiederkehrenden Zahlungsverpflichtung unterliegen, können wir Ihnen die Teilnahme am SEPA-Basislastschriftverfahren anbieten, indem Sie uns ein SEPA-Mandat erteilen.

Ihre Vorteile:

  • Keine Versäumnis eines Zahlungstermins

  • Keine zusätzliche finanzielle Belastung für Säumniszuschläge und Beitreibungskosten

  • Keine Schreibarbeiten und lfd. Portoaufwand

  • Kein Gang zu einer Zahlstelle und kein Anstehen am Schalter

  • Kein Bargeldumsatz und damit verbundene Verlustgefahr

  • Keine Einrichtung eines Dauerauftrages bei Ihrer Bank
     

Ihre Nachteile:

  • Keine

Sie können die SEPA-Lastschrift innerhalb von 8 Wochen widerrufen, wenn Sie diese für unberechtigt halten.


Ihr Aufwand:

  • Ausgefülltes Formular rechtzeitig (rd. 2 Wochen vor Fälligkeit) unterschrieben an

    Stadt Mannheim
    Stadtkasse
    E 4, 1
    68159 Mannheim

    senden.
     
  • Sie müssen dafür sorgen, dass zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen ein entsprechendes Guthaben auf Ihrem Konto vorhanden ist.
     

Bitte beachten Sie:

Wird eine Lastschrift von Ihrer Bank nicht durchgeführt (z. B. weil das Konto nicht ausreichend gedeckt war), wird das von Ihnen erteilte SEPA-Basislastschriftmandat ohne eine Nachricht an Sie von unserer Seite gelöscht und es erfolgt keine Abbuchung mehr von uns. Sie müssten uns in diesem Fall erneut ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen, wenn Sie künftig wieder am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten.

Entstehen der Stadtkasse im Rahmen des Lastschriftverfahrens Kosten, die Sie zu vertreten haben, weil z. B. eine Lastschrift mangels Deckung nicht eingelöst wird, so sind diese Kosten von Ihnen zu tragen.

Das SEPA-Basislastschriftmandat gilt nur für das im Formular angegebene Kassenzeichen. Bei Änderungen des Kassenzeichens muss uns ein neues SEPA-Mandat, ausgestellt auf das neue Kassenzeichen, erteilt werden. Bestehende Einzugsermächtigungen werden nicht übernommen.

Das SEPA-Mandat verliert automatisch seine Gültigkeit, wenn die letzte Nutzung (Abbuchung) 36 Monate überschreitet.

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