Umsetzung der Europäischen Gleichstellungscharta in Mannheim

Im Jahr 2006 wurde die "Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene" (Charta) vom Rat der Gemeinden und Regionen verabschiedet. Die Charta stellt ein wirksames Instrument zur strukturellen und strategischen Implementierung einer an der Gleichstellung der Geschlechter orientierten Handlungspolitik auf kommunaler Ebene dar. Am 7. Juni 2011 hat der Gemeinderat der Stadt Mannheim einstimmig die Unterzeichnung der Charta beschlossen.

Damit hat sich die Stadt verpflichtet, ihre unterschiedlichen Rollen und Zuständigkeiten als Arbeitgeberin, Dienstleisterin, politische Instanz und Auftraggeberin aktiv zu mobilisieren, um noch gezielter auf die Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen und Männern verwaltungsintern und gesamtgesellschaftlich hinzuwirken. Die Charta sieht dafür die Entwicklung eines Gleichstellungsaktionsplans vor. Mit dem ersten Gleichstellungsaktionsplan 2019-2023 kommt die Stadt Mannheim ihren Verpflichtungen als Dienstleisterin, Auftraggeberin und politische Instanz in Bezug auf die Umsetzung der Charta nach. 

Die Stadt Mannheim hat sich bei der Entwicklung ihres ersten Gleichstellungsaktionsplans für einen bundesweit einmaligen Weg entschieden: Sie hat, aufbauend auf zwei Beteiligungsformaten mit Bürger*innen, der Verwaltung und der Politik, in einem breiten Beteiligungsprozess unter der Einbindung von 150 Expert*innen aus über 50 Unternehmen, Hochschulen und weiteren Bildungseinrichtungen, Gewerkschaften, (sozialen) Organisationen und Initiativen, Vereinen sowie Persönlichkeiten unserer Stadt einen Projektkatalog mit  22 Projekten rund um das Themenspektrum  "Erwerbstätigkeit und Gleichstellung“ erstellt.

Die Projekte haben ein Gesamtvolumen von über zwei Millionen Euro. Die Tatsache, dass sich bereits während der Entwicklungsphase rund 20% der Projekte mit einem Volumen von insgesamt 500.000 Euro realisieren ließen, spricht für den von der Stadt Mannheim eingeschlagenen Weg und verdeutlicht, dass die frühe Einbindung von Wissensrepertoire bei der Entwicklung von gesamtgesellschaftlichen Plänen essentiell ist.

Der Gleichstellungsaktionsplan wurde am 5. Oktober 2021 im Gemeinderat mit großer Zustimmung verabschiedet und läuft bis 2023. Danach wird er in einem dreijährigen Turnus fortgeschrieben.

 

 

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