Die Mitarbeiter*innen der Abfallberatung stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Abfall vermeiden, verwerten, trennen und beseitigen geht. Das gilt für Sie als Bürger*in der Stadt Mannheim, als Gewerbebetrieb oder auch als städtische Einrichtung.
Vorsicht bei der Entsorgung von asbesthaltigen Nachspeicherheizgeräten
Ältere Nachtspeicheröfen können Asbest und giftiges Chrom enthalten und stellen damit eine erhebliche Gefahr für Gesundheit und Umwelt dar. Daher dürfen nur zugelassene Fachfirmen nach TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) solche Elektrogeräte zerlegen und entsorgen.