Wenn Sie ein Forderungsschreiben des Fachbereiches Arbeit und Soziales erhalten, sollten Sie umgehend reagieren. Sie ersparen sich damit Unannehmlichkeiten und vermeidbare weitere Kosten.
Informationen zum Unterhalt finden Sie in der entsprechenden Unterseite.
Besondere Leistungen (Bestattungskosten und Blindenhilfe)
Unter besonderen Voraussetzungen können Sie bei uns eine Beihilfe zu den Bestattungskosten sowie Leistungen der Blindenhilfe beantragen. Einzelheiten finden Sie in den entsprechenden Unterseiten.