In Mannheim liegt die Pflicht, die Gehwege zu reinigen bei den Eigentümer*innen und Besitzer*innen (bzw. Mieter*innen und Pächter*innen) von Grundstücken. Dies ist in Mannheim über die Gehwegreinigungssatzung geregelt. Das bedeutet, dass Sie als Bürger*in vor ihrer eigenen Tür kehren müssen. Was genau zu beachten ist, ist in den "Häufig gestellten Fragen zur Gehwegreinigung in Mannheim" aufgeführt.
Grundsätzlich ist es so, dass bei Eis und Schnee auf den Gehwegen Grundstücks- und Hauseigentümer*innen, Erbbauberechtigte oder Pächter*innen die Pflicht haben, den Schnee zu räumen und zu streuen. Tipps zur Winterdienstpflicht erhalten Sie hier.
Sauberkeitspaten reinigen regelmäßig ein festes Gebiet, das ihnen am Herzen liegt. Wir stellen die Reinigungsmaterialien zur Verfügung und holen die gesammelten Abfälle ab.
Der Migrationsbeirat entsendet Vertreter*innen als sachkundige Einwohner*innen mit Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht in den Gemeinderat und dessen Fachausschüsse. Ein Beschlussrecht besitzen sie dort jedoch nicht (einzige Ausnahme: der beratende Integrationsausschuss) – fachliche und argumentative Kompetenzen bilden somit das Potenzial, mit dem sie sich in den gemeinderätlichen Gremien einbringen können.