Der Hinweis auf Melde- und Beratungsstellen bei Vorfällen von Diskriminierung und Rassismus leistet einen öffentlich wahrnehmbaren Beitrag zum Leitbild „Mannheim 2030“, Strategisches Ziel (3).
Der Landesfamilienpass ist eine Leistung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg. Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, also auch ausländische Familien, derzeit insgesamt 21-mal im Jahr unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.
Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten: