Das Sachgebiet Kinder- und Jugendbildung der Jugendförderung deckt ein weites Themenspektrum als Querschnittsaufgabe der Jugendarbeit ab. Die Grundlage findet die Jugendarbeit im § 11 des SGB VIII. Darin wird deutlich, dass die Jugendarbeit einen eigenen Bildungsauftrag hat und somit entscheidend dazu beiträgt, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung gefördert und unterstützt werden.