Die Lebensmittelkontrolle als ein Kernstück des Verbraucherschutzes hat die Aufgabe, Verbraucher vor Gesundheitsgefahren, die von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen (z.B. Geschirr, Verpackungsmaterial für Lebensmittel, Spielwaren, Scherzartikel, Schmuck und Wasch- und Reinigungsmittel für den häuslichen Gebrauch) und auch Kosmetika ausgehen können, zu schützen.