Als Tiere im Reiseverkehr werden Tiere bezeichnet, die der Tierhalter/Tierbesitzer bei einer Reise mitführt und die nicht zur Veräußerung (z.B. Verkauf oder anderweitige Abgabe) vorgesehen sind, soweit es sich in der Regel um nicht mehr als 5 Tiere handelt. Betroffen von den unten stehenden Regelungen sind vor allem Urlaubsreisende, aber auch Übersiedler.
Das Bestehen der Verhaltensprüfung für Kampfhunde ist für zwei verschiedene Verfahren Voraussetzung: für die Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes sowie zur Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft.
Unsere Amtstierärzte überprüfen und begutachten landwirtschaftliche, gewerbliche und private Tierhaltungen. Sie sind auch für den Tierschutz in Zoohandlungen, auf Tierbörsen und Tierschauen sowie für Zirkusbetriebe zuständig. Sie kontrollieren Tiertransporte, Ponyreitbahnen ebenso wie gewerbliche Zuchtbetriebe.
Das Seniorenbüro berät und unterstützt Sie bei der Suche nach Freizeitangeboten, einer ambulanten oder stationären Versorgung oder Betreutem Wohnen und in anderen Fragen.
Für den neu entstehenden Stadtraum liegen jetzt drei Entwurfsvarianten vor. Die Stadt möchte Interessierten die Entwürfe vorstellen und darüber ins Gespräch kommen.
Die Sperrzeit ist die Zeit, in der Lokale – Speiserestaurants, Bars, Diskotheken, Biergärten usw. – geschlossen sind. Sie ist (landes)gesetzlich geregelt und dient in erster Linie dem Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner.