Die FFH-Gebiete (Fauna‐Flora‐Habitat‐Gebiete) haben in Mannheim eine Gesamtfläche von circa 1700 Hektar und sind auf 3 größere Flächen verteilt. Als Vogelschutzgebiete sind in Mannheim 400 Hektar ausgewiesen.
Alle lebenden Wirbeltiere der besonders geschützten Arten, deren Präparate und Teile von Tieren unterliegen der Meldepflicht nach § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung. Fremdzugänge sind innerhalb eines Monats, eigene Nachzuchten spätestens nach drei Monaten zu melden.
Die Klimaschutzagentur Mannheim ist die zentrale Anlaufstelle rund ums Energiesparen und den Klimaschutz für alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine und Kirchen in Mannheim. Die Klimaschutzagentur Mannheim ist als gemeinnützige GmbH eine städtische Gesellschaft mit 51 % Stadtbeteiligung und wird gefördert vom Umweltministerium Baden-Württemberg.
Gewerbliche Arbeitsprozesse, bei denen auf Dauer mit Emissionen zu rechnen ist, und Anlagen, von denen ein Gefahrenpotential ausgeht, bedürfen einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Die Veranstaltungen – Tourismus – Marketing: Mannheim erleben GmbH betreut alle Wochenmärkte im Stadtgebiet, deren Flaggschiff der Hauptmarkt in der Mannheimer Innenstadt mit rund 100 zugelassenen Händlern ist. Mit dem Alten Rathaus, dem Brunnendenkmal und dem historisch gestalteten Marktplatz selbst als Kulisse finden Sie hier einen der schönsten Wochenmärkte in Deutschland.
Wer einen Grundwasserbrunnen errichten will, muss zunächst eine wasserrechtliches Erlaubnisverfahren durchführen. Eine Ausnahme bilden Brunnen, die für die Gartenbewässerung bestimmt sind. Hier muss lediglich die Niederbringung der Bohrung wasserrechtlich genehmigt werden.
Zur Bestimmung der Brunnentiefe benötigen Sie Kenntnisse über die Schwankungen des Grundwasserspiegels im Bereich des geplanten Brunnens. Maßgeblich ist dafür der niedrigste Grundwasserstand. Der Grundwasserstand kann bei Frau Schölch-Ighodaro erfragt werden.