Wenn Kinder/Jugendliche/junge Erwachsene eine (drohende) seelische Behinderung haben, kann für sie Eingliederungshilfe gewährt werden. Rechtsgrundlage für die Eingliederungshilfe ist der § 35a SGB VIII.
Demnach haben Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
An den meisten Mannheimer Grundschulen können Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen entsprechende Vorbereitungsklassen besuchen.
Nach der Grundschule gehen die Kinder in Mannheim auf eine weiterführende Schule. Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen erhalten in entsprechenden Vorbereitungsklassen besondere Förderung.
Auch nach der Schulzeit an der weiterführenden Schule besteht bis zum 18. Lebensjahr die Schulpflicht. In Mannheim gibt es berufliche Schulen, an denen in sogenannten VABO-Klassen Jugendliche Deutsch lernen. Ein weiterer Fokus liegt auf der beruflichen Orientierung und Berufsfindung.
Die Stadt Mannheim unterstützt Radfahrkurse für Erwachsene
Radfahren im Alltag und der Freizeit tut dem Klima und der eigenen Gesundheit gut. Umso mehr ist es der Stadt Mannheim ein Anliegen, nicht nur die passenden Voraussetzungen für den Radverkehr zu schaffen, sondern auch dafür zu sorgen, dass möglichst viele Menschen überhaupt die Fähigkeit besitzen, ein Fahrrad zu nutzen.
Zu einem guten Leben in Mannheim gehört eine passende Wohnung oder das eigene Haus. Auf dieser Seite finden Sie Infos, welche Möglichkeiten Sie in Mannheim haben.