Mädchen* und junge Frauen* werden in unserer Gesellschaft nach wie vor entlang des Geschlechts und den damit verbundenen Rollenzuschreibungen definiert. Diese Vorstellungen beeinflussen ihre Lebensverläufe und Chancen und münden häufig in gesellschaftlichen und individuellen Benachteiligungen, die durch andere Diskriminierungsformen weiter verstärkt werden können.
Die Gewerbeaufsicht ist Ansprechpartner im betrieblichen Arbeits- und Umweltschutz für über 10.000 Mannheimer Industrie-, Gewerbe- und Handwerksbetriebe sowie die Bürger der Stadt. Die Gewerbeaufsicht ist im Fachbereich Klima, Natur, Umwelt organisiert.
Jeder Betrieb hat innerhalb seiner Branche (z.B. Chemie, Textil, Gesundheitswesen, Maschinenbau) einen eigenen Ansprechpartner in der Behörde. Unternehmen und Bürger können sich in allen Fragen des betrieblichen Umweltschutzes, Arbeitsschutzes und der Sicherheit von Produkten an die Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht wenden.
die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII (beginnend ab Vollendung des 65. Lebensjahres) erreicht haben
oder
das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Wenn erforderlich, erstellt der zuständige Träger der Rentenversicherung ein Gutachten, ob auf Dauer die medizinischen Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderung vorliegen. Eine Unterhaltsprüfung findet grundsätzlich nicht statt.