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      • Schulwegpläne der Mannheimer Grundschulen

        Die Einschulung bedeutet für die Kinder den Beginn eines neuen Lebensabschnitts. Die Kinder werden auch alleine zur Schule gehen und somit auch den Gefahren des Straßenverkehrs stärker ausgesetzt sein. Um beim Finden des sichersten Schulwegs - es ist nicht immer der kürzeste - behilflich zu sein, wurden Schulwegpläne erarbeitet und im pdf-Format hier zum Download bereitgestellt.

      • Einrichtung

        Pestalozzischule

        • Pestalozzischule
          Otto-Beck-Str. 5-7
          68165 Mannheim
          Deutschland

        Die Pestalozzischule Mannheim ist eine Grundschule in der Oststadt/Schwetzinger Vorstadt. Rund 300 Schüler*innen und 18 Lehrkräfte, zwei Sekretärinnen, Schulsozialarbeiterin und ein Hausmeisterehepaar bilden die Schulgemeinschaft.

      • Einrichtung

        Seckenheimschule

        • Seckenheimschule
          Zähringer Str. 66
          68239 Mannheim
          Deutschland

        Die Seckenheimschule liegt im Süden Mannheims, im Stadtteil Seckenheim. Sie ist eine der drei Mannheimer Verbundschulen, die unter einer Schulleitung eine Werkreal- und eine Realschule vereinen.

        Unsere 700 Schüler*innen werden von 63 Lehrkräften unterrichtet. Auf dem Schulgelände befindet sich außerdem die eigenständige Seckenheim-Grundschule.

      • Einrichtung

        Seckenheimschule

        • Seckenheimschule
          Zähringer Str. 66
          68239 Mannheim
          Deutschland

        Die Seckenheimschule liegt im Süden Mannheims, im Stadtteil Seckenheim. Sie ist eine der drei Mannheimer Verbundschulen, die unter einer Schulleitung eine Werkreal- und eine Realschule vereinen.

        Unsere 700 Schüler*innen werden von 63 Lehrkräften unterrichtet. Auf dem Schulgelände befindet sich außerdem die eigenständige Seckenheim-Grundschule.

      • Radschulwegpläne

        Schluss mit Elterntaxi. Egal ob Werkreal-, Real- oder Gemeinschaftsschule, Allgemeinbildende Gymnasien, berufsbildende Schulen oder die Gesamtschule IGMH - mit Beginn der weiterführenden Schule wächst der Anteil der Rad fahrenden Schülerinnen und Schüler und somit auch die eigenständige Mobilität. Dabei ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler sicher durch den Straßenverkehr zur Schule kommen.

      • Anmeldung zur Grundschule

        Die Anmeldung an Mannheimer Grundschulen findet an zwei Terminen im Februar statt. Für die Anmeldung bringen Sie bitte die Geburtsurkunde, Impfnachweis, Pässe, Religionszugehörigkeitsnachweis und den amtlichen Nachweis der durchgeführten Einschulungsuntersuchung mit. Bei alleinerziehenden Eltern ist der Nachweis der Sorgeberechtigung ebenfalls erforderlich. 

      • Einschulungsuntersuchungen

        Die Einschulungsuntersuchung wird in zwei Schritten durchgeführt. Schritt 1 dient zum einen der Feststellung und Beurteilung von gesundheitlichen Einschränkungen und Entwicklungsverzögerungen mit dem Ziel, rechtzeitig notwendige Fördermaßnahmen einzuleiten, zum anderen der präventiven gesundheitlichen Beratung von Kindern und Eltern. Schritt 2 prüft, ob besondere medizinische Bedarfe des Kindes beim Schulbesuch berücksichtigt werden müssen.

      • Einrichtung

        Eberhard-Gothein-Schule

        • Eberhard-Gothein-Schule
          U2, 2-4
          68161 Mannheim
          Deutschland

        Die Eberhard-Gothein-Schule ist eine berufliche Schule im Bereich der kaufmännischen Aus- und Weiterbildung, die zurzeit von rund 1.600 Schüler*innen besucht wird. Eine der größten beruflichen Schulen Mannheims wurde nach Eberhard Gothein (1853-1923), einem Kulturhistoriker und Wirtschaftswissenschaftler, benannt. Am 22. Oktober 2014 wurde die Eberhard-Gothein-Schule als „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ ausgezeichnet.

      • Horte an Halbtagsschulen

        Schulkindbetreuung an Halbtagsschulen des Fachbereichs Bildung und des Fachbereichs Tageseinrichtungen für Kinder

         

         

         

         

      • Regionale Schulentwicklung

        Im Rahmen des Verfahrens der regionalen Schulentwicklung (§ 30 Schulgesetz) des Landes Baden-Württemberg ist die Stadt Mannheim aktiv an der Weiterentwicklung der hiesigen Schullandschaft beteiligt. Ziel der regionalen Schulentwicklung ist es, allen Schülerinnen und Schülern in zumutbarer Erreichbarkeit die Erlangung des gewünschten Bildungsabschlusses entsprechend ihrer Begabungen und Fähigkeiten zu ermöglichen. Das Gesetz schreibt das Verfahren der regionalen Schulentwicklung bei Einrichtung, Errichtung, Änderung und Aufhebung von Schulen vor.

        Die Planung von Schulentwicklungsprozessen findet immer unter Beteiligung der betroffenen Akteure statt. Neben den involvierten Schulen und deren Schulgremien sowie dem zuständigen Staatlichen Schulamt als Schulaufsichtsbehörde, wird auch der Gesamtelternbeirat einbezogen. Eine frühzeitige Beteiligung der Politik in Form der örtlichen Bezirksbeiratsgremien erwies sich bisher ebenfalls als zielführend. Darüber hinaus beschließt der Ausschuss für Bildung und Gesundheit, des Schulbeirates und des Jugendhilfeausschusses sowie der Gemeinderat die von der Verwaltung geplanten Maßnahmen. Diese Beteiligungsprozesse sind Voraussetzung für die formale Einleitung aller schulorganisatorischen Maßnahmen und auch Bestandteil der erforderlichen Antragstellung der Maßnahmengenehmigungen beim zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe. Zu diesen Maßnahmen zählen beispielsweise die Einrichtung von Ganztagsschulen oder die Neugründung, Aufgabe oder Zusammenlegung von Schulstandorten.

        Weiterführende Informationen des Landes Baden-Württemberg zum Thema regionale Schulentwicklung finden Sie auf den Internetseiten des Kultusministeriums  und des Regierungspräsidiums.

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