die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII (beginnend ab Vollendung des 65. Lebensjahres) erreicht haben
oder
das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Wenn erforderlich, erstellt der zuständige Träger der Rentenversicherung ein Gutachten, ob auf Dauer die medizinischen Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderung vorliegen. Eine Unterhaltsprüfung findet grundsätzlich nicht statt.
Mädchen* und junge Frauen* werden in unserer Gesellschaft nach wie vor entlang des Geschlechts und den damit verbundenen Rollenzuschreibungen definiert. Diese Vorstellungen beeinflussen ihre Lebensverläufe und Chancen und münden häufig in gesellschaftlichen und individuellen Benachteiligungen, die durch andere Diskriminierungsformen weiter verstärkt werden können.
Ambulanter Demenzdienst Antonius: Hierfür suchen wir Ehrenamtliche, die sich für das Thema Demenz interessieren und gerne betroffene Menschen unterstützen möchten.
Die Betreuungsbehörde ist Ansprechpartner*in für alle Themen rund um die rechtliche Betreuung. Im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) findet sich die Arbeitsgrundlage für die Tätigkeit der Betreuungsbehörde.