In dem Bildungsgang AVdual im Rahmen des Modellversuchs des Landes „Neugestaltung des Übergangs Schule-Beruf in Baden-Württemberg“ an der Justus-von-Liebig-Schule werden die Schüler*innen auf den Übergang in Ausbildung vorbereitet.
Der Haushaltsplan der Stadt Mannheim für das Jahr 2024 wurde mit Erlass vom 09.01.2024 durch das Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt.
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Praktika in Betrieben gewinnen zunehmend an Bedeutung, da die neuen Bildungspläne für alle Schularten und Fächer eine stärkere Lebensweltorientierung und Praxisorientierung fordern. Der Qualitätsrahmen Praktikum soll dabei helfen, alle relevanten Fragen rund um Praktika zu klären: Welche Rechte und Pflichten haben Schüler/-innen und Betriebe? Welche Qualitätsstandards zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Praktika gibt es zu beachten? Wie können Anfragen und Praktikumszeiten zwischen Schulen und Betrieben abgestimmt werden?
Die Ausbildungshelfer*innen unterstützen förderbedürftige Schüler*innen der Berufsfachschulen, Berufskollegs und des Bildungsgangs Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) in der Berufsorientierung und bereiten diese auf die Ausbildungsaufnahme vor.
Der Start ins Berufsleben ist für die Bildungs- und Berufsbiografie eines jeden jungen Menschen von entscheidender Bedeutung. Für einen großen Teil der Jugendlichen erfolgt der Einstieg in den Beruf über eine berufliche Ausbildung. Den Jugendlichen ermöglicht dieser Weg eine qualifizierte Ausbildung in einem anerkannten Beruf, interessante Tätigkeiten und eine gute Verdienstmöglichkeit für eine sichere Zukunft.
Im Rahmen des Verfahrens der regionalen Schulentwicklung (§ 30 Schulgesetz) des Landes Baden-Württemberg ist die Stadt Mannheim aktiv an der Weiterentwicklung der hiesigen Schullandschaft beteiligt. Ziel der regionalen Schulentwicklung ist es, allen Schülerinnen und Schülern in zumutbarer Erreichbarkeit die Erlangung des gewünschten Bildungsabschlusses entsprechend ihrer Begabungen und Fähigkeiten zu ermöglichen. Das Gesetz schreibt das Verfahren der regionalen Schulentwicklung bei Einrichtung, Errichtung, Änderung und Aufhebung von Schulen vor.
Die Planung von Schulentwicklungsprozessen findet immer unter Beteiligung der betroffenen Akteure statt. Neben den involvierten Schulen und deren Schulgremien sowie dem zuständigen Staatlichen Schulamt als Schulaufsichtsbehörde, wird auch der Gesamtelternbeirat einbezogen. Eine frühzeitige Beteiligung der Politik in Form der örtlichen Bezirksbeiratsgremien erwies sich bisher ebenfalls als zielführend. Darüber hinaus beschließt der Ausschuss für Bildung und Gesundheit, des Schulbeirates und des Jugendhilfeausschusses sowie der Gemeinderat die von der Verwaltung geplanten Maßnahmen. Diese Beteiligungsprozesse sind Voraussetzung für die formale Einleitung aller schulorganisatorischen Maßnahmen und auch Bestandteil der erforderlichen Antragstellung der Maßnahmengenehmigungen beim zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe. Zu diesen Maßnahmen zählen beispielsweise die Einrichtung von Ganztagsschulen oder die Neugründung, Aufgabe oder Zusammenlegung von Schulstandorten.
Weiterführende Informationen des Landes Baden-Württemberg zum Thema regionale Schulentwicklung finden Sie auf den Internetseiten des Kultusministeriums und des Regierungspräsidiums.