Wer glaubt, wahlberechtigt zu sein, aber bis zum 2.2.2025 keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte dann schnell das Wahlbüro anrufen und den Eintrag im Wählerverzeichnis prüfen lassen.
Sogenannte Scan-Fahrzeuge unterstützen bis 18. Dezember 2025 dabei, falsch geparkte Fahrzeuge zu erkennen – zum Beispiel auf Radwegen, in Feuerwehrzufahrten oder an Kreuzungen. Dort blockieren Falschparker oft wichtige Wege und bringen andere Verkehrsteilnehmende in Gefahr.