Bei kleineren und größeren Bauvorhaben stellt sich oft die Frage: Brauche ich hierfür eine Genehmigung und wenn ja, welche? Generell gilt, dass in der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) genau geregelt ist, welche Vorhaben einer Genehmigung bedürfen und welche nicht. Andere Regelungen können in den Gebieten eines gültigen Bebauungsplans oder in Gebieten mit Veränderungssperre gelten.
Mehr Radverkehr in der Stadt bedeutet mehr Lebensqualität für Mannheim. Radfahren ist ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz und bietet viele Vorteile. Denn in der kompakten Metropole Mannheim sind die Wegeverbindungen häufig kurz und immer flach. Wer Rad fährt, tut also nicht nur etwas für die Umwelt und seine Gesundheit, sondern ist auch schnell am Ziel. Die Stadt Mannheim fördert das Radfahren und möchte den Anteil des Radverkehrs mit einem 21-Punkte-Programm von 15% im Jahr 2008 auf 25 % im Jahr 2020 steigern.
In Mannheim kommt besonders für Familien die Lebensqualität nicht zu kurz: In vielen Teilen des Stadtgebiets warten grüne Oasen. Zu fast einem Drittel besteht die Stadt aus Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Die Ufer von Rhein und Neckar und der urwaldartige Waldpark in Nähe des pulsierenden Stadtkerns laden zum Entspannen, Ausruhen und Toben ein. In den Biotopen der Flusslandschaften, den Auenwäldern oder nahe der eiszeitlichen Dünen leben Pflanzen und Tiere, die Sie in Süddeutschland sonst kaum finden werden.
Nach § 10b Einkommensteuergesetz sind Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer abzugsfähig. Für die Begriffe gemeinnützige, mildtätige, kirchliche, religiöse und wissenschaftliche Zwecke gelten die §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung.
Bauvorhaben unterliegen bis zu ihrer Fertigstellung der Bauüberwachung. Genehmigungspflichtige Bauvorhaben finden dann ihren Abschluss in der so genannten Schlussabnahme. Die Schlussabnahme wird nach der Fertigstellung, jedoch vor der Nutzung der baulichen Anlage durchgeführt. Bei der Schlussabnahme wird überprüft, ob das Vorhaben der genehmigten Ausführung entspricht und die öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Durchführung eingehalten bzw. beachtet wurden.