Der Gemeinderat hat am 12.12.2023 beschlossen, dass die Stadt Mannheim ab dem 01.03.2024 eine Beherbergungssteuer erhebt.
Die Beherbergungssteuer – andernorts auch Bettensteuer genannt – ist eine örtliche Aufwandssteuer. Die Erträge aus der Beherbergungssteuer leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der vielfältigen Angebote und Leistungen der Stadt Mannheim.
Der Landesfamilienpass ist eine Leistung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg. Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, also auch ausländische Familien, derzeit insgesamt 21-mal im Jahr unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.
Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:
Büro für europäische und internationale Angelegenheiten E 5 68159Mannheim Deutschland
Kurze Wege nach Europa
Das Büro für EU-Angelegenheiten und globale Nachhaltigkeit der Stadt Mannheim verfolgt kommunalrelevante Entwicklungen auf europäischer Ebene und koordiniert alle für die Stadt Mannheim wesentlichen europapolitischen Aktivitäten.