Entwicklung des "Epiphanias-Areals" in Mannheim-Feudenheim

Anlass

Im Rahmen einer Neustrukturierung ihrer Liegenschaften beabsichtigt die evangelische Kirche Mannheim die Entwicklung und Veräußerung einer Teilfläche des Areals der Epiphanias- Kirche in Feudenheim (ca. 3.100 m²). Das Kirchengebäude mit Vorplatz und Turm wird dabei als Kulturkirche erhalten.

Um hierfür ein geeignetes Konzept zu entwickeln, wurde 2016 ein offener Ideenwettbewerb durchgeführt, der im Ergebnis eine Kombination von Wohnen mit u.a. sozialen Nutzungen als geeignet empfahl. Die Planung wurde in einer 2. Stufe durch einen Architekten- und Investorenwettbewerb konkretisiert. Gefordert waren:

  • Die Vorentwurfs- und Freianlagenplanung für eine gemischte Wohnbebauung mit 2-gruppiger Kindertagesstätte
  • Eine adäquate städtebauliche Nachverdichtung unter Beachtung der Rahmenbedingungen insbes. hinsichtlich Baukörperhöhen und zu erhaltenden Bäumen sowie der umzusetzenden Quote für bezahlbaren Wohnraum von 30 % der Mietwohnungen
  • Die Zusammenarbeit zwischen Investor und Architekt mit Abgabe eines Kauf- oder Erbpachtangebotes

Ergebnis/ Konzept

Der Wettbewerb hat mehrere geeignete Konzepte hervorgebracht. Als Sieger ging letztlich das Architekturbüro Storch und Federle Architekten BDA, Mannheim in Zusammenarbeit mit dem Investor Stiftung Schönau hervor.
Entworfen wurden zwei langestreckte, in Ost-West-Richtung verlaufende Baukörper mit drei Geschossen, die den dazwischen liegenden grünen Innenhof und den gewachsenen, großen Baumbestand erhalten. Das ökologisch ausgerichtet Gebäudeensemble (PV-Dach, Pellet-Heizung, Ladestation für E-Autos) ist als Holzkonstruktion geplant und soll ein nahezu klimaneutrales Haus werden.

Das Preisgericht tagte Ende Mai 2019 und entschied sich mit deutlicher Stimmenmehrheit für das beschriebene Konzept. Neben dem Erhalt des kompletten Baumbestandes wird die geforderte Sozialquote für bezahlbaren Wohnraum mit 50 % übererfüllt. 

Derzeitiger Planungsstand

Aktuell laufen die weiteren Abstimmungen und Verkaufsverhandlungen zwischen Kirche und Investor sowie die Konkretisierung des Planungskonzeptes. Im Anschluss erfolgt in Abstimmung mit dem Investor die Schaffung von Baurecht mittels Bebauungsplan. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens erhalten die Behörden und die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme.

Weiterführende Informationen:

 

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