ZuMA² - Über den Onlineantrag

Informationen über Ablauf und Anlagen

Mit ZuMA² können Sie Ihren Antrag auf Gewährung einer Zuwendung online stellen. Im Zuge des Onlineformulars werden schrittweise alle Informationen abgefragt, die wir zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigen. Sie werden dabei ebenfalls die Gelegenheit haben, eventuell benötigte Anlagen digital hochzuladen.

Die wichtigsten Informationen im Überblick

Grundlegend sind diese Informationen deckungsgleich mit denen, die bereits im Rahmen des bisherigen Antragsverfahrens abgefragt wurden. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Adress- und Kontaktdaten,
  • Bankverbindung,
  • Zweck und Höhe der beantragten Förderung,
  • Ziele sowie Kennzahlen oder Erfolgskriterien.

Die wichtigsten Informationen, die abgefragt werden, möchten wir Ihnen auf dieser Seite kurz und übersichtlich vorstellen. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, diese Informationen bereits zum Einstieg in den Onlineantrag bereitzuhalten - selbiges gilt auch für die benötigten digitalen Anlagen. Auf diese Weise werden Sie Ihren ZuMA²-Antrag zügig und vollständig ausfüllen können.

Sollten Sie weitergehende Fragen haben, können Sie sich auf den anderen Webseiten zum Thema ZuMA² kundig machen - und sich natürlich gerne über die angegebenen Kontaktdaten an unsere Sachbearbeiter wenden.


Müssen Sie sich für eine Antragstellung extra anmelden oder authentifizieren?

Eine Authentifizierung ist natürlich nicht verpflichtend. 

 

Wer bereits eine BundID oder ein Unternehmenskonto hat, kann sich über ein ELSTER-Zertifikat anmelden.
 

Für den Einstieg in den Onlineantrag ohne vorherige Anmeldung wählen Sie einfach die Auswahlmöglichkeit "ohne Nutzerkonto".

Welche grundlegenden Daten benötigen wir von Ihnen oder Ihrer Organisation?

Zu Beginn des Antrags wird abgefragt, ob Sie den Fördermittelantrag als Privatperson oder für Ihre Organisation (z. B. eingetragener Verein) stellen möchten. Unabhängig von dieser Auswahl fragen wir im Laufe des Antrags die wichtigsten Adress- und Kontaktdaten sowie das Bestehen einer Vorsteuerabzugsberechtigung ab. 

 

Organisationen bitten wir zusätzlich - und falls vorhanden - um eine Auskunft bezüglich ihrer

 

  • Rechtsform,
  • Registernummer,
  • Mitgliederanzahl und
  • Gemeinnützigkeit.

 

Weiterhin benötigen wir natürlich auch noch eine Angabe zu Ihrer Bankverbindung und bitten Sie um eine kurze Auskunft darüber, ob Sie bereits eine Förderung seitens der Stadt Mannheim erhalten haben.

Welche Angaben brauchen wir darüber, was gefördert werden soll?

Zuschüsse mit ZuMA² können für Projektförderungen oder institutionelle Förderungen beantragt werden. Sie können im Onlineformular eine entsprechende Auswahl treffen.

 

Weiterhin benötigen wir eine Angabe darüber, aus welchem Zuschusstopf Sie Ihre Fördermittel beantragen möchten. Wenn Sie sich vorab über die Zuschusstöpfe informieren möchten, können Sie dies über die folgenden Links tun:

 

 

Neben den entsprechenden Angaben über den Zweck und die Höhe der beantragten Förderung bitten wir Sie im weiteren Verlauf unter anderem eine Angabe zur Zielerreichung zu machen: Geben Sie hier bitte an, anhand welcher Kennzahlen oder Kriterien die Zielerreichung der geförderten Maßnahme bzw. Institution festgemacht werden kann.

Welche Anlagen werden zur Antragsstellung benötigt?

Wie schon im bisherigen Antragsverfahren, wird es auch bei der Antragstellung mit ZuMA² im Regelfall erforderlich sein, bestimmte zusätzliche Unterlagen einzureichen. Diese Unterlagen können Sie dem Antrag als digitale Anlagen hinzufügen.

 

Auf den jeweiligen Info-Seiten über die Zuschusstöpfe (bereits im vorigen Punkt aufgelistet) können Sie sich darüber informieren, welche Anlagen und Unterlagen konkret zur Antragsstellung erforderlich sind. Im Normalfall wird jedoch mindestens ein Kosten- und Finanzierungsplan - beziehungsweise alternativ ein Wirtschaftsplan im Fall der institutionellen Förderung - benötigt. 

 

Wir empfehlen, diese Anlagen vorab digital auszufüllen und auf Ihrem PC bereit zu halten, sobald Sie mit dem eigentlichen Onlineantrag beginnen.

Kann man den Onlineantrag abspeichern und später weiter bearbeiten?

Dies ist leider nicht möglich. Daher empfehlen wir Ihnen, sich bereits im Vorfeld auf unserer Webseite über die Antragstellung zu informieren und die benötigten Anlagen digital bereitzuhalten. 

 

Sollten Ihnen nach Abschicken des Antrags Fehler auffallen oder diesbezüglich Änderungsbedarf bestehen, wenden Sie sich gerne via zuschusswesen@mannheim.de an uns.

Kann man mit ZuMA² auch die Gewährung einer pauschalen Zuwendung beantragen?

Es wird auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, gemäß bestehender Förderrichtlinien der Stadt Mannheim (beispielsweise der Sportförderrichtlinien) pauschale Zuschüsse für das Jahr 2027 zu beantragen. 


Sobald hierfür die Antragsfristen begonnen haben, wird auch die entsprechende Auswahlmöglichkeit im Onlineantrag freigeschaltet. Wie schon im bisherigen nichtdigitalen Verfahren werden wir zur Beantragung pauschaler Zuschüsse andere Informationen abfragen, als im Rahmen des "Standardantrags".

 

Allerdings empfehlen wir auch hier, die wichtigsten Informationen und Anlagen bereitzuhalten, wie auf den Seiten der Zuschusstöpfe beschrieben, bevor Sie in den Onlineantrag einsteigen.

Wie gelange ich nun zum Onlineantrag?

Den Link zum Onlineantrag finden Sie zusammen mit den entsprechenden Antragsfristen ebenfalls auf den Informationsseiten über die Zuschusstöpfe: