Stadt als Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Das Regierungspräsidium Karlsruhe, Landesbetrieb Gewässer, plant die Sanierung des Rheinhochwasserdamms RHWD XXXIX in Mannheim und fungiert dabei als Vorhabensträger. Die Entscheidung über die Genehmigung der vom Regierungspräsidium zu beantragenden konkreten Maßnahmen zur Dammertüchtigung wird in einem rechtsförmlichen Planfeststellungsverfahren gefasst. Der Stadt Mannheim kommen in diesem Planfeststellungsverfahren drei Rollen zu: Planfeststellungsbehörde, Träger Öffentlicher Belange und für einen kleinen Abschnitt Auftraggeber.
Die Stadt hat in ihrer Rolle als „Träger öffentlicher Belange“ (TÖB) ein Gutachten an den anerkannten Experten und Wasserbauingenieur Dr. Ronald Haselsteiner vergeben. Ziel des Gutachtens, war das Prüfen von alternativen Dammsanierungsmethoden, die einen maximalen Hochwasserschutz bei minimalsten Eingriff in die Ökologie ermöglichen und vorhandene Bäume auf oder im Nahbereich von neuen oder vorhandenen Dämmen erhalten. Dabei sollte auch der Einsatz eines statischen Ersatzsystems, z. B. in Form einer selbsttragenden Spundwand aus Stahl, geprüft werden.