Anmeldung, Einreise und Aufenthalt
Anmeldung
- Muss ich melden, dass ich in eine Wohnung in Mannheim eingezogen oder umgezogen bin?
Wenn Sie in eine Wohnung einziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Das gilt auch für Umzüge innerhalb von Mannheim. Wenn Sie also von einer Sammelunterkunft in eine private Unterkunft ziehen, müssen Sie sich ummelden. Wenn Sie Mannheim verlassen und in eine andere Stadt in Deutschland umziehen, müssen Sie sich dort anmelden. Wenn Sie Mannheim verlassen und ins Ausland umziehen, müssen Sie sich in Mannheim abmelden.
- Warum ist eine Anmeldung wichtig?
Es ist sehr wichtig, dass Sie immer dort angemeldet sind, wo Sie sich tatsächlich aufhalten, damit Behörden und Unternehmen Sie postalisch erreichen können. Zum Beispiel wird der Brief mit Ihrer Steuer-ID oder auch Ihre Bankkarte nach der Kontoeröffnung an Ihre Meldeadresse versendet. Wenn Sie in einer privaten Unterkunft untergebracht sind, beschriften Sie daher bitte auch immer den Briefkasten mit Ihrem Namen.
- Wie melde ich mich in Mannheim an?
Für die Anmeldung Ihres Wohnsitzes vereinbaren Sie bitte einen Termin im Bürgerservice Innenstadt.
Kontakt: Frau Trendafilova und Herr Fouquet; Telefon: 0621 293 2713 oder 0621 293 2714; E-Mail: 33.3.SOE@mannheim.de
Sie müssen dort persönlich erscheinen. Eine postalische oder elektronische Anmeldung ist nicht möglich.
Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:- biometrischer Pass, Personalausweis oder Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
- eine Wohnungsgeberbestätigung
- Kinder ohne Ausweisdokument zusätzlich Geburtsurkunde mit Übersetzung eines beeidigten Übersetzers
- bei verheirateten Personen zusätzlich Heiratsurkunde mit Übersetzung eines beeidigten Übersetzers
Wenn Sie ausschließlich einen nicht-biometrischen Pass in kyrillischer Schrift besitzen, müssen Sie sich zuerst bei der Ausländerbehörde registrieren (Ausnahme: Kinder mit Geburtsurkunde). Alternativ können Sie beim ukrainischen Konsulat einen biometrischen Pass, Personalausweis oder Passersatzpapiere beantragen.
Einreise und Aufenthalt
- Welche Regelungen gelten für Einreise und Aufenthalt?
Seit dem 9. März 2022 gilt eine „Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung“, die zuletzt am 27. November 2025 geändert worden ist. Demnach benötigen Sie, wenn Sie sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und bis zum 31.12.2026 in das Bundesgebiet eingereist sind, ohne den für einen langfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlichen Aufenthaltstitel zu besitzen, für den Zeitraum von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet keinen Aufenthaltstitel. Die Verordnung dient dazu, die Einreise und den Aufenthalt zu erleichtern und Ihnen die Möglichkeit und erforderliche Zeit für die Einholung eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet zu geben.
Diese Regelung gilt nur, sofern Sie nicht bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union vorübergehenden Schutz erhalten haben.
Für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Staaten als der Ukraine gilt dies nur, sofern sie
- am 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben,
- Familienangehörige ukrainischer Staatsangehöriger oder Staatenloser sowie Staatsangehöriger anderer Drittstaaten als der Ukraine sind, die am 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben oder
- sich am 24. Februar 2022 auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten gültigen unbefristeten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben.
Wenn Sie während dieses Zeitraums einen Aufenthaltstitel beantragen, ist der Aufenthalt erlaubt.
Hier gibt es folgende Möglichkeiten:
- Eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz. Sie ist zunächst bis zum 4. März 2027 gültig.
- Eine Aufenthaltserlaubnis aus anderen Gründen, wenn die Voraussetzungen einer Aufenthaltserlaubnis zu folgenden Zwecken erfüllt sind
- Studium (§ 16b Aufenthaltsgesetz),
- Berufsausbildung (§ 16a Aufenthaltsgesetz)
- qualifizierte Beschäftigung als Fachkraft mit einer anerkannten Berufsqualifikation oder akademischen Ausbildung (§ 18a oder § 18 b Aufenthaltsgesetz)
- Familienzusammenführung.
- Sie können von der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz in einen anderen Aufenthaltstitel wechseln. Die Ausländerbehörde berät Sie über die Vorteile.
In allen Fällen erhalten Sie zunächst eine sogenannte Fiktionsbescheinigung. Dabei handelt es sich um ein vorläufiges Aufenthaltsrecht, das solange gilt bis die Ausländerbehörde über Ihren Antrag auf Aufenthaltserlaubnis entschieden hat.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine
Die Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, verlängert sich automatisch bis zum 4. März 2027. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch eine Rechtsverordnung festgelegt. Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis stellen und die Vorlage von Bescheinigungen entfällt. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nicht notwendig.
Grundlage für die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes ist ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten, der im Dezember 2025 in Bundesrecht umgesetzt wurde. Die Rechtsverordnung kann hier abgerufen werden.
Weitere Informationen, auch in ukrainischer und russischer Sprache finden Sie hier: https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de
Hier finden Sie als Ankommend/e und Helfende/r weitere Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt:
https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/ResettlementRelocation/InformationenEinreiseUkraine/informationen-einreise-ukraine-node.html- Wie kann eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden?
Nach der Anmeldung in Mannheim können Sie bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beantragen.
- Bitte stellen Sie online den Antrag unter Nr. 7 oder Nr. 8 über das Digitale Antragssystem der Ausländerbehörde der Stadt Mannheim:
Digitale-Anträge | Mannheim.de. - Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie einen Termin zur persönlichen Vorsprache bei der Ausländerbehörde und bekommen eine Bestätigung der Antragstellung in Form einer sogenannten Fiktionsbescheinigung. Mit dieser können Sie Ihr Aufenthaltsrecht bereits nachweisen und erhalten die Erlaubnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
- Sie erhalten außerdem einen Termin zur Registrierung bei einer Registrierungsstelle und zur endgültigen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Hierzu benötigen Sie ein biometrisches Passbild.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
- Bitte stellen Sie online den Antrag unter Nr. 7 oder Nr. 8 über das Digitale Antragssystem der Ausländerbehörde der Stadt Mannheim:
- Welche Rechte gelten mit einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehend Schutz?
Mit einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz, die wegen des Krieges in der Ukraine erteilt wurde,
- besteht Anspruch auf Leistungen nach AsylbLG
- wird die Erwerbstätigkeit gestattet
- besteht Anspruch auf Kindergeld und andere familiäre Leistungen, wenn eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird
- kann nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit Arbeitslosengeld I bezogen oder Elternzeit genommen werden.
- Kann ich in Deutschland frei umziehen?
Menschen, die sich wie Sie erlaubt in Deutschland aufhalten, können grundsätzlich innerhalb Deutschlands frei umziehen.
Es kann Ihnen allerdings vorgeschrieben werden, wo Sie wohnen müssen. Dies geschieht durch eine Zuweisungsentscheidung oder eine Wohnsitzauflage der Ausländerbehörde. Dadurch sollen die Kosten der Lebensunterhaltssicherung im ganzen Land gleichmäßig verteilt und die Integration gefördert werden. Wenn Sie eine solche Entscheidung erhalten haben und den Wohnsitz wechseln möchten, müssen Sie vor einem Umzug die Aufhebung der Wohnsitzauflage beantragen. Dazu wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde Ihres bisherigen Wohnortes.
Dem Antrag kann insbesondere dann entsprochen werden, um eine zerrissene Familie wieder zusammenzuführen, eine Erwerbstätigkeit zur Sicherung des Lebensunterhaltes aufzunehmen oder eine Ausbildung oder ein Studium zu beginnen.
- Hinweis für die Einreise mit Haustieren aus der Ukraine in die EU
Geflüchtete aus der Ukraine dürfen aktuell bis auf Weiteres mit Ihren Heimtieren (Hund, Katze, Frettchen) unter erleichterten Bedingungen in die EU einreisen.
Nach der Einreise müssen die Haustiere am Aufenthaltsort ihrer Besitzer bei der zuständigen Veterinärbehörde vorgestellt werden. Dort wird der Gesundheitszustand der Tiere und ihr Tollwut-Impfstatus überprüft.
Gehen Sie deshalb in jedem Fall mit Ihrem Tier zum:
Veterinärdienst der Stadt Mannheim
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Karl-Ludwig-Straße 28-30
68165 Mannheim
Falls erforderlich, wird Ihr Tier dort kostenlos:
- mit einem Microchip versehen
- ein EU-Heimtierausweis ausgestellt
- gegen Tollwut geimpft
Sprechstunde ohne Termin ist immer mittwochs von 8.00 – 10.30 Uhr.
Telefonische Voranmeldung donnerstags und freitags von 8.00 – 12.00 Uhr unter der Rufnummer 0621 – 293 6361 möglich.
Bitte bringen Sie Folgendes zum Termin mit:
- Ihren Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis einer Tollwut-Impfung Ihres Tieres (falls vorhanden)
- Heimtierausweis (Impfausweis; falls vorhanden))
- und Ihr/e Tier/e
Sollte eine Quarantäne nötig sein, werden die Tiere in Mannheim nicht in ein Tierheim verbracht, sondern verbleiben in Heimquarantäne bei ihren Besitzern zu Hause.
Zusätzliche Informationen: https://www.mannheim.de/de/nachrichten/einreise-fuer-fluechtende-mit-haustieren-leichter.
Weitere Fragen beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter des Veterinärdienstes der Stadt Mannheim vor Ort.