Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe

Nach Auflösung einer Ehe (z. B. durch Scheidung oder Tod des Ehegatten) können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen, den Sie vor der Ehe geführt haben, wieder annehmen.

Für die Abgabe der Namenserklärung ist eine persönliche Vorsprache beim Standesamt erforderlich.
 

Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Eine persönliche Vorsprache der betroffenen Personen ist erforderlich. Eine schriftliche Beantragung einer Namensänderung oder eine Beantragung durch Vollmacht ist nicht möglich. 

Was müssen Sie vorlegen?

- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aktueller Auszug aus dem Eheregister oder Eheurkunde und Nachweis für die Auflösung der Ehe (z.B. rechtskräftiger Scheidungsbeschluss, Sterbeurkunde des Ehegatten)
- sofern kein deutsches Eheregister vorhanden ist, ggf. zusätzlich Nachweis für den Erwerb des Namens (z.B. Namensbescheinigung)

 

Falls die Urkunden im Ausland ausgestellt wurden, ist Folgendes erforderlich:
- Urkunden im Original, ggfs. mit Apostille oder Legalisation
- Übersetzung durch eine in Deutschland öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzerin bzw. einen Übersetzer


Die Aufzählung der Unterlagen ist nicht abschließend. Je nach Einzelfall können weitere Dokumente erforderlich sein. 
 

Welche Gebühren werden fällig?
DienstleistungenGebühr
Namensänderung40,00 Euro
Urkundenausstellung20,00 Euro

Sie können bar oder mit der EC-Karte zahlen.

Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren? 

Die Namensänderung können Sie unter Vorlage aller erforderlichen Unterlagen persönlich beim Standesamt Mannheim in K 7 beantragen. Weitere Informationen, beispielsweise über Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten – finden Sie auf der Seite.

 

Ersttermine können über die Online-Terminreservierung vereinbart werden. Zur Terminvereinbarung

 

Wurde bereits ein Vorgang für Sie angelegt, wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeitung.
 

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