Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
Ehegatten können auch nach der Eheschließung noch einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen, wenn bei der Eheschließung kein Ehename festgelegt wurde.
Für die Abgabe der Namenserklärung ist eine persönliche Vorsprache beider Ehegatten beim Standesamt erforderlich.
- Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?
Eine persönliche Vorsprache der betroffenen Personen ist erforderlich. Eine schriftliche Beantragung einer Namensänderung oder eine Beantragung durch Vollmacht ist nicht möglich.
- Was müssen Sie vorlegen?
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Ehegatten
- Eheurkunde im Original
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister beider EhegattenFalls eine oder beide Personen bereits zuvor verheiratet waren:
- Eheurkunde der Vorehe
- Nachweis über die Auflösung der Ehe (z. B. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde)Falls gemeinsame Kinder vorhanden sind:
- Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
Falls die Urkunden im Ausland ausgestellt wurden, ist Folgendes erforderlich:
- Urkunden im Original, ggfs. mit Apostille oder Legalisation
- Übersetzung durch eine in Deutschland öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzerin bzw. einen Übersetzer
Die Aufzählung der Unterlagen ist nicht abschließend. Je nach Einzelfall können weitere Dokumente erforderlich sein.
- Welche Gebühren werden fällig?
Dienstleistungen Gebühr Namensänderung 40,00 Euro Urkundenausstellung 20,00 Euro Sie können bar oder mit der EC-Karte zahlen.
- Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?
Die Namensänderung können Sie unter Vorlage aller erforderlichen Unterlagen persönlich beim Standesamt Mannheim in K 7 beantragen. Weitere Informationen, beispielsweise über Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten – finden Sie auf der Seite.
Ersttermine können über die Online-Terminreservierung vereinbart werden. Zur Terminvereinbarung
Wurde bereits ein Vorgang für Sie angelegt, wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeitung.
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